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Kleine BRAO-Reform – beA wird verpflichtend!

Kleine BRAO-Reform – beA wird verpflichtend!

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist Pflicht ab 2018

Das Anwaltsmagazin kanzleiLIFE berichtet regelmäßig über die Neuigkeiten im zunehmend digitalisierten Anwaltsmarkt. Auch das beA wird seine Startschwierigkeiten in kürzester Zeit vergessen machen. Daneben ist eines schon jetzt sicher: Ab 1. Januar 2018 ist das beA verpflichtend für alle Anwälte. Diese Entscheidung ist Teil der kleinen BRAO-Reform von Ende März 2017.

In der kleinen Reform der BRAO (BundesRechtsAnwaltsOrdnung) hat der Bundestag nicht nur einige Änderungen im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie und weiterer Vorschriften rund um die rechtsberatenden Berufe auf den Weg gebracht.

Ende März 2017 wurde in einer Ergänzung des § 31a BRAO festgeschrieben, dass Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab 1. Januar 2018 verpflichtet sind,

  • alle notwendigen technischen Einrichtungen vorzuhalten
  • sowie alle Zustellungen und zugehende Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen.

Dies bedeutet, dass jeder zugelassene Rechtsanwalt einen entsprechend ausgerüsteten PC – vorzugsweise mit Kanzleisoftware – und die erforderlichen Berechtigungen mit beA-Karten, respektive Software-Zertifikaten, betriebsbereit haben MUSS!

Durch die Änderung in der BRAO besteht künftig darüber hinaus die Möglichkeit, neben der Kanzlei und einer Zweigstelle auch „weitere Kanzleien“ einzurichten. Somit kann für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene weitere Kanzlei von Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer künftig ein weiteres beA eingerichtet werden.

Fazit

Wer es noch nicht getan hat, muss jetzt seine beA-Karte bestellen und sich darüber informieren, wie er das beA am besten in seinen Kanzlei-Workflow integriert.

ReNoStar unterstützt seine Kunden individuell mit Informationen und Webinaren zum Thema und erklärt den Nutzen der durchgängig geführten elektronischen Akte im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Das gleiche gilt für die Beschaffung der „richtigen“ beA-Karten und der Software-Zertifikate für die Mitarbeiter.

Mehr Infos unter https://kanzleilife.de/bea-gehts-jetzt-los/

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