Rechtsmarkt

Virtuelle Gerichtsverhandlungen – Webinar erklärt die Vorteile

Virtuelle Gerichtsverhandlungen – Webinar erklärt die Vorteile

EDV-Gerichtstag fördert Prozessführung unter Einsatz von Videoübertragung

Die Corona-Pandemie ändert vieles. Der bekannte EDV-Gerichtstag findet dieses Jahr nicht nur virtuell statt; auch andere Veranstaltungen finden in Form von Webinaren statt. So geschehen am 9. Juni 2020 zum Thema „Virtuelle Verhandlungen vor Gericht“ – Erfahrungen – Herausforderungen – Zukunft. Kurzes Fazit vorab: Es geht, wenn die Beteiligten wollen.

Wir alle vermissen Live-Veranstaltungen. Direktes Feedback, Gestik, Mimik und Networking sind wenige Stichpunkte, die virtuell nur eingeschränkt wiedergegeben werden können. Aber es geht, wenn man sich darauf einlässt. Im genannten Webinar ging es um die Umsetzbarkeit von virtuellen Verhandlungen vor Gericht. Mit hochkarätiger Besetzung wurden spannende Aspekte beleuchtet.

Wir wollen an dieser Stelle weniger die juristische Seite mit Regeln und Bedenken beleuchten als vielmehr die tatsächlichen Möglichkeiten der praktischen Umsetzung.

Virtuelle Verhandlungen am LG Hannover

Gesine Irskens, Richterin am LG Hannover, hat ihre Erfahrungen vorgestellt. Immerhin gehört sie mit mehr als 50 Videoverhandlungen bereits im Jahr 2019 zu denjenigen, die die virtuelle Praxis kennen und selbst gestalten.

Nach ihrer Erfahrung ist die Hybridverhandlung bisher am weitesten verbreitet. Das bedeutet, dass beispielsweise nur ein Anwalt persönlich vor Gericht erscheint und die andere Seite per Videotechnik zugeschaltet wird, meist aus den Räumlichkeiten der entsprechenden Kanzlei.

Die Vorteile auf Seiten der Justiz liegen aber klar auf der Hand. Zivilverfahren können sehr viel effektiver durchgeführt werden. Warum? Erstens nehmen mit der Videotechnik stets die sachbearbeitenden Anwälte die Verhandlung war und keine Terminsvertreter. Zweitens sinkt die Zahl der Anträge auf Terminverlegungen und Sachverständige sind besser verfügbar. Letztlich ist die Terminierung flexibler, weil sie auch unabhängig von einem Sitzungssaal erfolgen kann.

Dies ist insbesondere deshalb möglich, weil alle Arbeitsplätze in Hannover mit Skype for Business Lizenzen ausgestattet sind, die ab einem bestimmte Lizenz-Level zu Microsoft Office gehören. Externe Partner oder Beteiligte werden einfach über einen externen Link zugeschaltet, der zuvor übermittelt wurde. Diese niedrigschwellige Angelegenheit steigert die Akzeptanz nach Aussage von Gesine Irskens.

Aber es gilt auch einige Dinge bei der technischen Umsetzung zu beachten. So beispielsweise, dass die Kameras im Gerichtssaal durchgängige Portraitansichten der Beteiligten aufnehmen und die Bildschirme in einer Flucht mit der Kamera stehen, so dass das Gegenüber auch „direkt angesehen“ werden kann. Für die Öffentlichkeit ist ein Bildschirm nötig, der den Zuschauern die Bildinhalte überträgt, jedoch keine Kamera, die in den Zuschauerraum filmt. Berücksichtig werden muss stets auch die Möglichkeit, Dokumente für alle sichtbar zu machen.

Anwälte sollen bei Anwesenheit im Gerichtssaal ein eigenes Endgerät mitbringen, um ihr Portrait in die Konferenz einzuspielen. Sicherheit wird gewährleistet über eine On Premises Lösung über die eigenen Server der Gerichte. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und die Aufnahmefunktion muss deaktiviert sein.

Wichtig ist, dass jeder beteiligte Anwalt über den aktuellen Stand der Technik auf seinen Systemen verfügt. Diese Vorgabe gilt aber schon aus Sicht der DSGVO und nicht nur in Bezug auf die Videokonferenz mit dem Gericht. Das heißt: Anwälte müssen professionelle, gewartete Systeme einsetzen. Shareware und alte Betriebssysteme oder Sicherheitssoftware kommen nicht in Betracht.

Pragmatische Lösung in Hamburg

Florian Strunk ist Leiter der gemeinsamen IT des Hanseatischen OLG und der Hamburger Amtsgerichte. Er berichtet über seine ersten Erfahrungen aus einem „gerichtlichen Maschinenraum“.

Corona hat den Druck aufgebaut, eine schnelle Lösung zu etablieren. Mit einem zusätzlichen Aufwand von etwa 700 Euro konnte eine Basiskonfiguration geschaffen werden.

Was ist unbedingt erforderlich? Notebook für die Richter – war bereits vorhanden. Einige hatten jedoch keine Webcam, weil dies noch vor Kurzem unerwünscht war. Aber es gibt ja externe Cams für wenig Geld. Über das Notebook wird das Richterbild aufgenommen und der Richter sieht das Sessionbild. Software ist auch hier Skype for Business. Erst in Zeiten von Corona wurden einige der Richter darauf aufmerksam, dass ihre Systeme bereits standardmäßig darüber verfügen.

Ein weiterer Rechner ist nötig, um Bilder der Verfahrensbeteiligten im Saal in die Session einzubringen. In Hamburg nutzt man dazu pragmatisch den Protokollführerrechner.

Ein Monitor für die Beteiligten im Saal wird ebenfalls benötigt. Dazu kann ggf. der Monitor des Protokollführers entsprechend umgedreht werden

Eine weitere Webcam nimmt die Verfahrensbeteiligten auf und ggf. den Richter, wenn sein Notebook über keine Kamera verfügt.

Ganz wichtig ist ein USB-Konferenzmikrofon, das den Ton aus dem Saal übermittelt.

Weil die Hürden niedrig sind, insbesondere durch die vorhandene Software, ist ein „Quick-Win“ möglich, ohne hohe Investitionshürden überwinden zu müssen. Einziger Hemmschuh sind dabei Datenstromlimitierungen im internen Netz, die sich aber beheben lassen. Gleichwohl lässt sich nach seiner Ansicht das System noch weiter optimieren.

In der Diskussion nach diesem Vortragsblock war man sich weitestgehend einige darüber, dass die virtuelle mündliche Verhandlung zulässig und machbar ist. Und nach einer Umfrage von anwalt.de stehen auch viele Anwälte dieser Verhandlungsführung positiv gegenüber.

Fazit

Die Video-Gerichtsverhandlung bringt allen Beteiligten in einer Vielzahl von Fällen echte Vorteile. Auf Anwaltsseite sind dazu unbedingt Systeme notwendig, die dem Stand der Technik entsprechen. Kunden von ReNoStar können ihre Systeme prüfen und ggf. updaten lassen, um nicht nur für Videokonferenzen bestens gerüstet zu sein, sondern auch für die Anforderungen der DSGVO (Stand der Technik!). Kontaktieren Sie uns über folgendes Formular:

Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich mit der Datenerhebung laut Ihrer Datenschutzerklärung
CAPTCHA image

EDV-Gerichtstag – Digitalisierung grenzenlos – (nur) mit Sicherheit

Im Zeitraum vom 23. – 25. September 2020, treffen sich hochkarätige Experten aus den verschiedenen Bereichen der Justiz in digitalen Workshops unter dem Motto „Digitalisierung grenzenlos – (nur) mit Sicherheit“. Das Programm und weitere Informationen zum „Digitalen EDV-Gerichtstag 2020“ werden in Kürze auf der Internetseite des EDV-Gerichtstages, unter www.edvgt.de abrufbar sein.

Die gesamte Veranstaltung steht kostenlos zum Abruf bereit unter: https://www.edvgt.de/veranstaltung/veranstaltung-virtuelle-verhandlungen-vor-gericht/

More in Rechtsmarkt