Rechtsmarkt

Virtuelle Konferenzen für Rechtsanwälte – Videotechnik für jeden

Virtuelle Konferenzen für Rechtsanwälte – Videotechnik für jeden

Deutscher Anwaltstag und EDV-Gerichtstag – 2020 einfach per Videokonferenz

Die Corona-Pandemie bringt nun unter Druck eine Technologie nach vorn, die in Anwaltschaft und Justiz bisher noch ein Schattendasein fristete – die Videokonferenz. Die beiden stets bestens besuchten und beliebten Veranstaltungen Deutscher Anwaltstag (vorgesehen in Wiesbaden) und EDV-Gerichtstag (wie immer an der Uni Saarbrücken) finden dieses Jahr im virtuellen Raum statt, um Infektionen zu verhindern.

Wir alle vermissen diese hochkarätigen Veranstaltungen schon jetzt, auch vor dem Hintergrund des Networkings, das unter den Teilnehmern einen hohen Stellenwert einnimmt. Aber sehen wir es doch als Chance!

Das Thema Videokonferenzen ist derzeit in aller Munde, weil es oft und besonders über großen Entfernungen und sogar Ländergrenzen hinweg die einzige Möglichkeit ist, um mit Kunden, Mandanten und einigen Gerichten in Kontakt zu treten und dabei das Gegenüber auch hinsichtlich seiner Gestik und Mimik wahrzunehmen.

Wir berichteten bereits darüber… Auf diese Weise könnte eine große Vielzahl von Gerichtsverhandlungen erfolgen, wenn nur vermehrt der Wunsch dazu vorgetragen würde. Fast alle Gerichte sind auf diesem Wege erreichbar. Gerade in manchem „kleinen“ Verfahren könnten alle Beteiligten eine Menge Zeit und Reisekosten sparen. Oder anders gesagt: Mehr Termine an einem Tag wahrnehmen – aus dem eigenen Office.

DAT – die Kanzlei als Unternehmen

Passt das diesjährige Motto des Anwaltstags nicht bestens zu den vorangegangenen Infos? Wer als Anwalt unternehmerisch denkt, dem werden unnötige Reisen zu Gericht ein Dorn im Auge sein.
„Der Deutsche Anwaltstag 2020 findet virtuell statt“, so die Headline in der Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
„Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat sich aufgrund der aktuellen Pandemie dazu entschlossen, einen Deutschen Anwaltstag 2020 (vom 15. – 19. Juni) virtuell stattfinden zu lassen. Die Technik werde es auch ermöglichen, dass sich die Teilnehmer an Diskussionen beteiligen und Fragen stellen können.“

„Der DAV möchte damit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit bieten, durch Fortbildungsveranstaltungen an dem Know-how der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse zu partizipieren und rechtspolitische Diskussionen zu führen… Das bisher geplante Programm muss an das neue Format angepasst werden. Dabei wird auf Webinare ebenso gesetzt wie auf Diskussionen als Live-Streams und andere Formate.“

Anmeldungen seien auch für jede Fortbildungsveranstaltung bis zwei Tage vorher möglich. Pro Webinar gebe es eine Kapazität von bis zu 1.000 Teilnehmern.

Weitere Informationen unter: https://anwaltstag.de/de/

Einfach gesagt: Die Anwaltschaft stellt unter Beweis, dass sie offen ist für neue Wege. Warum nicht auch bei Gericht?

EDV-Gerichtstag – Digitalisierung grenzenlos – (nur) mit Sicherheit

Ursprünglich war der EDV-Gerichtstag, zu dem in jedem Jahr mehr als 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, als Präsenzveranstaltung geplant: „Der 29. Deutsche EDV-Gerichtstag findet in diesem Jahr als rein digitale Veranstaltung statt. Im Zeitraum vom 23. – 25. September 2020, treffen sich hochkarätige Experten aus den verschiedenen Bereichen der Justiz in digitalen Workshops unter dem Motto „Digitalisierung grenzenlos – (nur) mit Sicherheit“. Das Thema war schon vor längerer Zeit festgelegt worden, hat aber nun einen aktuellen zweiten Aspekt erhalten.

Die Virtualisierung eröffnet der Veranstaltung „gerade dem EDV-Gerichtstag die Chance, neue digitale Formate zu bieten“ sagt Prof. Dr. Stephan Ory, Vorstandsvorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.

Themen des EDV-Gerichtstages werden unter anderem sein:

  • Barrierefreiheit in der Justiz
  • Modernisierung des Zivilprozesses
  • Einsatzmöglichkeiten von KI in der Justiz
  • Schnittstellen zwischen E-Government und E-Justice
  • Arbeitskreis zu europäischen E-Justice Entwicklungen
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Rechtliche Grenzen der IT-Sicherheitsforschung
  • IT-Sicherheit bei Gerichten
  • Rechtliche Grenzen des Einsatzes von Legal Tech in der Anwaltskanzlei
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz und KI

Das Programm und weitere Informationen zum „Digitalen EDV-Gerichtstag 2020“ werden in Kürze auf der Internetseite des EDV-Gerichtstages, unter www.edvgt.de abrufbar sein.

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