Rechtsmarkt

Gefragt sind überzeugende digitalisierte Dienstleistungen

Gefragt sind überzeugende digitalisierte Dienstleistungen

Interview mit Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt

Am 3. September 2018, so der aktuelle Informationsstand, will die BRAK das beA wieder online schalten. Dann können Rechtsanwälte und Gerichte besonders einfach ihre Post hin und her schicken. Das Thema Sicherheit der Kommunikation ist zwar noch nicht so ganz ausdiskutiert und es gibt dazu auch noch Klagen, aber das beA soll jetzt endlich nutzbar werden.

Damit ist ein weiterer Schritt in Sachen elektronischer Rechtsverkehr (ERV) getan. Doch was bedeutet eigentlich  elektronischer Rechtsverkehr für Gerichte? kanzleiLIFE hat mit Ralf Köbler, dem Präsidenten des Landgerichts Darmstadt, gesprochen.

kanzleiLIFE: Was bedeutet derzeit bei den Gerichten elektronischer Rechtsverkehr?

Dr. Ralf Köbler: Das ist in der Regel augenblicklich nicht mehr, als Post elektronisch zu empfangen und zu versenden. Das heißt aber auch, dass die Post rechtswirksam und formwirksam bei den Gerichten eingehen muss. Gesetzlich vorgeschriebene Form bedeutet, das Dokument muss am Ende eigenhändig unterschrieben sein. Wenn man die Schriftform elektronisch einhalten will, muss man über die dafür mit Rechtsvorschriften eröffneten Wege mit der qualifizierten elektronischen Signatur einreichen – aber wichtig: das verändert sich durch das beA.

Was verändert sich durch das beA?

Rechtsanwälte können über das beA ihre Anträge ohne Signatur einreichen, das gilt als formwirksam. Wir nennen das „gesetzliche Schriftformfiktion“. Die Idee hinter dem beA ist also, einen zulässigen elektronischen Rechtsverkehr ohne Signatur zu kreieren. Die Idee wurde von den Bundesländern deshalb entwickelt, weil viele die qualifizierte Signatur als Hinderungsgrund für den Erfolg des elektronischen Rechtsverkehrs angesehen haben.

Es gibt übrigens auch noch nach wie vor De-Mail zum elektronischen Einreichen bei den Gerichten. Die Gerichte haben De-Mail-Adressen. Die deutsche Justiz hat ein De-Mail Gateway, und seit Herbst letzten Jahres landen alle Nachrichten, die darüber eingehen, im EGVP-Postfach. Dieses System schickt dann auch die Eingangsbestätigung. Das halte ich für eine sinnvolle technische Lösung. Die Gerichte antworten aber immer über EGVP bzw. künftig mit dem beA. Deshalb muss der Anwalt das beA auf jeden Fall im Auge behalten.

Hessen war ja ein absoluter Vorreiter für den ERV in Deutschland

Hessen hat mit einer Rechtsverordnung bereits 2007 flächendeckend den ERV an allen Gerichten eingeführt. Das heißt aber im Moment immer nur, dass Post elektronisch empfangen und gesendet wird. Einzige Ausnahme in Hessen ist eine Berufungszivilkammer am Landgericht Limburg. Dort wird die e-Akte erprobt. Hessenweit haben wir mit rund 100.000 elektronischen Ein- und Ausgängen pro Jahr in den Bereichen Handelsregister und Mahnverfahren begonnen. Heute sind wir bereits im einstelligen Millionenbereich. Bei jährlich insgesamt ca. zwei Millionen Gerichtsverfahren und Anträgen bei den Gerichten ist da aber noch viel Luft nach oben, bedenkt man, dass in einem Verfahren einige Schriftsätze gewechselt werden.

Gerichte sollen Erfahrungen mit dem ERV sammeln

Was waren denn die Gründe dafür, dass sich andere Länder eher zurückgehalten haben?

Nun ja, eines der Argumente war, dass man warten wolle, bis die elektronische Akte eingeführt ist. Ansonsten würden die Gerichte so eine Art Drucker für die Anwaltschaft, weil ja nach Eingang der Post alles ausgedruckt und der Papierakte zugeführt werden müsse. Ich habe damals darauf verwiesen, dass die Gerichte bisher schon vielfach diese Aufgabe übernommen haben. Seit der Einführung des FAX-Geräts sind wir Drucker der Anwälte. Wenn ein Rechtsanwalt klug ist, schickt er seinen Antrag ans Gericht zweimal, nämlich gleich auch noch für den Gegner. Wir drucken dann aus, versenden an den Gegner und zahlen die Kosten. Ich habe schon immer die Ansicht vertreten, wir müssen üben, üben, üben. Wir müssen mit dem elektronischen Rechtsverkehr Erfahrung sammeln, da kommt es auf ein paar Blatt Papier nicht an.

Wie sieht die Situation jetzt ganz konkret am Landgericht Darmstadt aus?

Das Landgericht Darmstadt ist empfangs- und sendebereit. Die Mitarbeiter in der Zivilabteilung sind alle mit Signaturkarten und Lesegeräten ausgestattet, und wir bedienen auch schon jetzt, wenn vorhanden, EGVP-Postfächer. Wir haben hier eine Systematik, mit deren Hilfe beim Eintragen eines neuen Verfahrens elektronisch herausgefunden wird, ob der Rechtsanwalt ein EGVP-Postfach besitzt. Wenn er eines hat, wird das notiert, in den Stammdatensatz aufgenommen und schließlich bekommt er seine Post nur noch elektronisch. Das ist noch ausbaufähig, aber wir machen das relativ konsequent. Das machen bisher nur die wenigsten Gerichte in Deutschland.

War es das dann an elektronischem Rechtsverkehr in Darmstadt?

Wir sind an manchen Stellen noch etwas weiter. Das Versenden mit EGVP hat bei uns die erste Priorität. Als zweite Priorität haben wir ein Digitalfax, das haben auch andere Gerichte. Mit dem Digitalfax kann man aus den E-Mails heraus faxen. Allerdings funktioniert das nur, wenn man keine Anlagen hat. Die müsste die Serviceeinheit des Gerichtes nämlich einscannen und dann mit verschicken, aber das würde Mehrarbeit bedeuten.

Wir haben außerdem eine weitere Besonderheit, die wir in Hessen nur mit dem Landgericht Limburg teilen: Das LG Darmstadt scannt routinemäßig alle Papier-Eingangspost in Zivilsachen ein. Das sind rund 3000 Blatt pro Tag. Damit sind täglich drei Wachtmeister zwei Stunden lang beschäftigt. Das ist also eine lösbare Aufgabe.

Was ist die Idee dahinter?

Ein gescannter Schriftsatz steht sofort allen zur Verfügung, und über den Barcode auf dem Papierdokument können die Richter und Richterinnen im Suchlauf das Dokument leicht finden. Wenn sie wollen, können sie sich bei der Erstellung des Urteils Textpassagen wie z.B. den Antrag herauskopieren. Das erleichtert ihnen die Arbeit sehr. Außerdem lassen sich auch Anlagen elektronisch verschicken, wenn sie gescannt wurden.

Man spürt bei Ihnen eine gewisse Begeisterung für den ERV, was versprechen Sie sich davon?

Ganz einfach, weil das den komplett durchgehenden elektronischen Geschäftsablauf ermöglicht – angefangen vom Anwalt, der seinen Mandanten vermutlich auch schon elektronisch einbindet, bis hin zum Gericht und dann in die Akte und wieder zurück. Das ist die ganz einfache Idee, und an den Bausteinen dafür wird gearbeitet. Der ERV und das beA sind solche Bausteine, am anderen Ende fehlt bei den Gerichten die e-Akte.

Sie haben auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim im Zusammenhang mit dem beA von einer „Digitalisierung der Postkutsche“ gesprochen. Was meinen Sie damit?

Nun, eigentlich hat der Gesetzgeber mit dem beA versucht, die Welt der Papierakten einfach in die digitalisierte Welt zu übernehmen. Ich finde, dass dieser gesetzliche Ansatz zum Versand elektronischer Akten als eine Art Digitalisierung der Postkutsche verstanden werden kann. Man könnte doch gemeinsame Akten auch in einer Cloud speichern. Außerdem ist das EGVP eine Art Staatsmonopol und dadurch, dass das beA darauf aufbaut, wird ein sinnvoller Wettbewerb unterschiedlicher Systeme regelrecht verhindert. Fällt dieses System aus, trägt allein die öffentliche Hand das Ausfallrisiko. Ich würde jedem Anwalt empfehlen, zwei Systeme zu buchen, wenn es sie gäbe.

Wenn ich Sie richtig verstanden haben, hätten Sie sich auch eine Pilotphase für das beA gewünscht. Warum?

Sie wissen doch selbst, dass in der Regel bei Software am Anfang alles ein bisschen holprig sein kann, bis alle Fehler erkannt und behoben sind. So wird es auch beim beA der Fall sein. Das ist schließlich ein System, auf das theoretisch über 160.000 Anwälte zugreifen können, also schon eine gewaltige Größenordnung. Deswegen habe ich mir eine Pilotphase mit ausgewählten Gerichten und Anwälten gewünscht, um Fehler im Alltagsbetrieb festzustellen und sie noch zu einer Zeit zu korrigieren, wo nur wenige betroffen sind und nicht die gesamte Anwaltschaft. Aber die BRAK will ja im September freischalten. Da muss man mal abwarten, was passiert.

Geht Ihnen die „echte“ Digitalisierung nicht schnell genug?

Ich denke, es geht bei der Digitalisierung in der Justiz wie im gesamten öffentlichen Bereich darum, dass der Staat nicht nur rationalisiert, sondern zeigt, dass er mit der Entwicklung mithalten und mit überzeugenden digitalen Dienstleistungen die steigenden Erwartungen der Bürger erfüllen kann. Das gilt natürlich auch im internationalen Vergleich. Da sehe ich Deutschland leider eher noch als Entwicklungsland. Es wird zu wenig investiert, und es geht alles viel zu langsam.

Herr Dr. Köbler, wir danken für das Gespräch!

Rechtsmarkt

More in Rechtsmarkt