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Das Kindeswohl sollte im Sorgerecht höchsten Stellenwert haben

Das Kindeswohl sollte im Sorgerecht höchsten Stellenwert haben

Gastkommentar in der SZ fordert mehr und besser ausgebildete Gutachter

Speziell vor dem Familiengericht können fehlerhafte oder ungenaue, unvollständige Gutachten rund um das Thema Kindeswohl schlimmste Folgen haben. Schließlich basieren Tausende von Sorgerechtsurteilen der Familienrichter auf den Resümees der vorgeschalteten Gutachter. Und leider sind familienrechtliche Beurteilungen in den seltensten Fällen einfach digital zu entscheiden – ja oder nein, schwarz oder weiß?

Rechtsanwälte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht haben, werden die Problematik kennen: Ein vom Gericht bestellter Gutachter spielt letztlich das Zünglein an der Waage, wenn es darum geht, wer in einem streitigen Verfahren das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind erhält. Damit kommt den Gutachern eine menschlich extrem hohe Verantwortung zu, die sie leider nicht immer einlösen können. Fehlerhafte Gutachten können familiäre Katastrophen auslösen und Familien zerstören. Und der Nachwuchs fehlt, denn der letzte Lehrstuhl für Rechtspsychologie wurde 2009 abgeschafft.

Die Rechtsanwältin und forensische Sachverständige zu familien- und aussagepsychologischen Fragen für Gerichte und Staatsanwaltschaften, Anja Kannegießer, hat dazu Mitte Mai 2016 einen höchst lesenswerten Gastkommentar in der Süddeutschen Zeitung verfasst, dessen Lektüre wir allen familienrechtlich interessierten Lesern nur wärmsten empfehlen können.

Hier geht es direkt zum Originalbeitrag (http://www.sueddeutsche.de/politik/gastkommentar-alles-fuer-das-kindeswohl-1.2992851)

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