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27. Deutscher EDV-Gerichtstag 2018

27. Deutscher EDV-Gerichtstag 2018

Motto: Rechts­pra­xis digi­tal: Pro­bleme bewäl­ti­gen – Zukunft gestal­ten

 (shg) – Der 27. Deutsche EDV-Gerichtstag 2018 in Saarbrücken war im sonnigen September besser besucht denn je. Etwa 900 Teilnehmer unterstreichen das eigene Empfinden des kanzleiLIFE-Teams vor Ort: Die Digitalsierung ist Realität und wird trotz der nach wie vor existierenden Zweifler weder aufgehalten noch in Frage gestellt. Daher treffen sich die interessierten Teilnehmer jährlich an der Universität des Saarlandes, um – wie im Titel ersichtlich – mit zu gestalten und die Vorteile der Digitalisierung aktiv zu nutzen.

Prof. Dr. jur. Stephan Ory, Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag e.V., betont denn auch, dass er realistische Chancen sieht, die Vorteile der sich rasant entwickelnden Künstlichen Intelligenz (KI) für die Welt der Juristen nutzbar zu machen und dass die damit einhergehenden Risiken durchaus beherrschbar sind. Eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem Deut­schen For­schungs­zen­trum für Künst­li­che Intel­li­genz (DFKI) und dem Institut für Rechtsinformatik weist den Weg. Die Ängste vor der „allmächtigen“ KI konnten die Key-Note-Speaker Prof. Dr. Wolfgang Wahlster (DFKI) und Patric Fedlmeier, Vorstandsvorsitzender der Pro­vin­zial Rhein­land Ver­si­che­rung und Lei­ter der Fach­gruppe IT im Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungswirt­schaft (gdv), den Zuhörern nehmen. Es ist nicht realistisch und auch nicht zu erwarten, dass Juristen durch Algorithmen ersetzt werden.

KI als juristische Assistenz

Es geht bei der KI und ihren Vorstufen (wissensbasierten Systemen) um eine arbeitserleichternde Nutzung als juristische Assistenz. Und dazu müssen Systeme, wie Prof. Wahlster ausführte, zunächst einmal weiter darin geschult werden, zu lernen und Sprache zu verstehen. Nur dann wird es möglich werden, sie juristisch zu nutzen. Die Möglichkeit, sowohl Gesetze als auch Urteile und Schriftsätze zu verstehen und dann auszuwerten, würde Anwälten und Richtern gleichermaßen mühevolle manuelle Arbeiten ersparen.

So nennt er als Ziele zur Beherrschung der juristischen Datenflut etwa die selbstlernende Anomalieerkennung, die Filterung und Verdichtung, das Aufdecken unbekannter Zusammenhänge und die Identifikation von Einflussfaktoren. Damit wird die KI die Arbeit von Juristen stark unterstützen, sie aber nie ersetzen. Der persönliche KI-Assistent für Juristen hingegen wird nach seiner Auffassung jedoch in wenigen Jahren allgegenwärtig sein.

Selbst nach einer optimalen Subsumtion wird in komplexeren Fällen immer ein Mensch die Besonderheiten des Einzelfalles beurteilen müssen. Und auch das Herausfiltern einer Schuldhaftigkeit bleibt für die Technik verschlossen.

Prof. Dr. Wolfgang Wahlster (DFKI)

Süffisant und mit einem Augenzwinkern schlussfolgert Prof. Wahlster dennoch, dass künstliche Intelligenz in einigen Lebensbereichen immer noch besser sei als natürliche Dummheit.

 

KI in der Versicherung

In seinem kurzweiligen Vortrag „Künst­li­che Intel­li­genz in der Asse­ku­ranz  –  Vom Ver­trag bis zur Scha­den­re­gu­lie­rung“ stellte Patric Fedlmeier  eines besonders heraus: Im Rahmen der Digitalisierung gilt es, jeden alten Arbeitsprozess zunächst auf den Prüfstand zu stellen, um zu klären, ob er gut und nötig ist. Nach seiner Meinung kann es nicht Ziel sein, einfach nur vorhandene Prozesse der Reihe nach digital abzubilden, egal wie schlecht sie sind. Es entstehe derzeit die Chance, mit der Digitalsierung neue, bessere Prozesse aufzubauen. Dies war im Übrigen auch im Arbeitskreis zu hören. Es mache keinen Sinn, Arbeitsprozesse aus dem vorletzten Jahrhundert nun 1:1 in die digitale Welt zu übertragen. Dr. Ralf Köbler, Präsident des LG Darmstadt, meint vielmehr, es sei nun an der Zeit, die Möglichkeiten der IT gezielter zu nutzen, um einen Mehrwert zu generieren. Aber zurück zum Vortrag aus dem Versicherungswesen: Patric Fedlmeier vertritt und beweist die Vorteile des Ansatzes bei der Provinzial. Der heißt: Der Prozess steuert alles. Es geht um Abläufe – intern wie extern –, die intelligent die gesamten Arbeitsabfolgen, beispielsweise bei der Schadenregulierung, anstoßen.

Patric Fedlmeier, Vorstandsvorsitzender der Pro­vin­zial Rhein­land Ver­si­che­rung

Durch die gezielte Nutzung von KI-Techniken spart die Provinzial allein beim Thema Kündigungen in der KFZ-Versicherung Manpower und damit Kosten und Zeit. Jedes Jahr im November haben die Kunden in der KFZ-Versicherung ein Kündigungsrecht, von dem viele Gebrauch machen. Allein in diesem Segment ist eine implementierte KI-Lösung bei der Provinzial in der Lage, fast 80 Prozent der Kündigungen – die analog per Brief kommen und gescannt werden sowie die, die per E-Mail ankommen, vollautomatisch zu verarbeiten. Das System erkennt aus dem Sinnzusammenhang, ob es sich bei der Korrespondenz um eine Kündigung handelt. Durch die Nutzung von semantischen Erkennungsverfahren kann sogar die anschließende Kundenansprache automatisch individualisiert werden. Ergebnis ist eine multimediale Angebots-Box, die den unterschiedlichsten Kundencharakteren und deren bevorzugten Medien gerecht wird. Schließlich erwarte der Kunde wei­ter­hin eine exzel­lente Bera­tung und schnelle Kom­mu­ni­ka­tion, aller­dings nun „any­time, anyw­here“. „Die Auto­ma­ti­sie­rung der Pro­zesse befreit Mit­ar­bei­ter von Sinn ent­leer­ten Arbei­ten, gleich­zei­tig ist Künst­li­che Intel­li­genz für die Claims Pre­dic­tion und damit für die Fest­set­zung unse­rer Ver­si­che­rungs­bei­träge ein gro­ßer Fort­schritt.“, so Fedl­meier, der damit auch einen Aus­blick auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen der Digi­ta­li­sie­rung und KI in der Pra­xis der Rechts­an­walt­schaft, Gerichte und Behör­den gab.

Beschleunigung von Gerichtsverfahren

„Die Möglichkeiten moderner IT ausschöpfen: Strukturierter Parteivortrag – geht das denn? Das geht.“ Der Arbeits­kreis stellt die These auf, dass der bisherige elek­tro­ni­sche Rechts­ver­kehr und die elek­tro­ni­sche Akte die Mög­lich­kei­ten moder­ner IT nicht aus­schöp­fen. Dazu wurden einige Bei­spiele gege­ben. Schwer­punkt war jedoch das Thema des IT-gestützten, struk­tu­rier­ten Par­tei­vor­trags im Zivil­pro­zess: Die Vor­ver­la­gerung der Struk­tu­rie­rung des Streitstoffs mittels der juristischen Relationsmethode in die Sphäre der Par­teien würde zum Einen zu einem kon­zen­trier­ten Vor­trag zwin­gen. Zum Anderen entstünde daraus eine nicht uner­heb­li­che Steigerung der Arbeitseffizienz bei knap­pen rich­ter­li­chen Res­sour­cen. Vereinfacht gesagt ist es durchaus möglich, anhand eines IT-gestützten Extraktes der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen beide Parteien dazu aufzufordern diese sukzessive abzuarbeiten. Dann müsste der Richter nur noch deren Schlüssigkeit prüfen.

Der Arbeits­kreis hat im Rahmen der Veranstaltung in das Thema aus metho­di­scher Sicht eingeführt und dabei Bezug genommen auf eine Lehr­ver­an­stal­tung an der Deut­schen Uni­ver­si­tät für Ver­wal­tungs­wis­sen­schaf­ten Speyer. Die Zuhörer lernten die Mög­lich­kei­ten kennen, um die­sen metho­di­schen Ansatz sinn­voll und auf dem Stand der Tech­nik mit Soft­ware zu unter­stüt­zen.

Dr. Benno Quade, General Counsel der Software AG dazu: „Richter und Anwälte denken schon immer ‚digital‘. Die juristische Subsumtionstechnik eignet sich hervorragend für eine Digitalisierung. Die Relationstechnik ruft förmlich nach digitalen Werkzeugen und Apps, die das Potenzial haben, den Zugang zur Justiz zu revolutionieren und eine noch effizientere Demokratisierung des Zugangs zum Recht zu ermöglichen.“

Im Ergebnis zeigte sich, dass eine Vielzahl von interessierten Juristen auf dem besten Weg sind, um die IT sinnvoll in ihren Berufsalltag zu integrieren – und dies erfolgssteigernd und nicht als Selbstzweck.

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