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EDV-Gerichtstag 2017

EDV-Gerichtstag 2017

Recht 4.0 – Vom elektronischen Rechtsverkehr zur digitalen Justiz

(shg) – Auf dem 26. Deutschen EDV-Gerichtstag im September 2017 in Saarbrücken wurde schon im Rahmen der Auftaktveranstaltung klar: Sie wird kommen ohne wenn und aber, die Digitalisierung. Und nicht zuletzt ist die Digitalisierung in der Justiz ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in den elektronischen Rechtsverkehr bei allen Beteiligten zu fördern. Das beA ist ein wichtiger Schritt in Richtung elektronischer Kommunikation der Anwälte. Aber in der Justiz gilt es noch ganz andere Hürden zu nehmen, um Vertrauen und Akzeptanz zu etablieren.

Der Vorstandsvorsitzende des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag e.V., Prof. Dr. iur. Stephan Ory, bringt es leicht ironisch auf den Punkt, wenn er sagt, dass allein die elektronische Klageeinreichung über das beA noch keine digitale Justiz bedeutet. Nach seiner Auffassung gehört  dazu mehr als nur die sichere elektronische Kommunikation, die lediglich die Identität des Absenders und die Integrität des übermittelten Schriftstückes prüft. Auch Eingangsbestätigungen und Verfügungen müssten auf demselben Weg über das beA zurückkommen.

Im Verwaltungsverfahren oder bei der Zustellung einer erhobenen Klage an die Anwälte müssten die Dokumente vom Anwaltspostfach bei Gericht an das beA weitergeleitet werden. Dafür fehlen Organisationsabläufe und die elektronische Akte in der Justiz. Dessen ungeachtet kommt die E-Akte auf jeden Fall bis spätestens 2026. Nach Ansicht von Prof. Ory bedeutet dies bis dahin weiterhin Goldene Zeiten für die Anbieter leistungsstarker Drucker, weil immer noch alles ausgedruckt wird, selbst wenn es digital eingegangen ist. In der Wirtschaft nannte man das Konzept vor langer Zeit „Adidas-Netzwerk“: Ein Geschäftspartner schickt seine Korrespondenz per e-Mail, das Vorzimmer druckt es aus „und der Praktikant in Turnschuhen flitzt mit dem Papier zum Patron, der die gewohnte Unterschriftenmappe erhält.“ Hier sei die Industrie 4.0 deutlich weiter. Das Recht 4.0 hinke hinterher. Vom elektronischen Rechtsverkehr zur digitalen Justiz sei es noch ein langer Weg. Ohne Investitionen des Staates in die Justiz wird das kaum gelingen, so Prof. Ory.

Worum es geht? Produktivität und Sicherheit!

Die digitale Welt kann sehr einfach sein. Kümmert man sich nur um die funktionalen Anforderungen, so lassen sich diese leicht umsetzen. Nur steht im Wiederstreit mit einer schicken, einfachen und intuitiven Lösung, die schnell Akzeptanz schafft, das Thema Sicherheit, welches speziell in der Justiz einen sehr hohen Stellenwert einnehmen muss. Risiko-Management ist das Schlagwort. Es geht darum, möglichst alle Eventualitäten zu durchdenken, um das verbleibende Restrisiko zu minimieren, um schließlich produktivitätssteigernd mit den neuen Systemen arbeiten zu können.

Aber letztlich ist eine der Voraussetzungen für den Erfolg, dass auch wirklich ALLE Rechtsanwälte an der digitalen Kommunikation teilnehmen. Man sollte denken, dass sich zwischenzeitlich (Stand: Oktober 2017) alle Rechtsanwälte auf die elektronische Kommunikation eingestellt und vorbereitet haben. Davon war die Anwaltswelt zum Zeitpunkt des EDV-Gerichtstages jedoch noch ein gutes Stück entfernt. Im Arbeitskreis „Die besonderen elektronischen Postfächer“ trat manche – aus unserer redaktionellen Sicht – Überraschung zu Tage.

Nach einleitenden Worten des Moderators Rechtsanwalt Alfred Gass zu den besonderen elektronischen Postfächern von Rechtsanwälten (beA), Notaren (beN) und Behörden (beBPo) kam RAin Julia v. Seltmann im Auftrag der BRAK zu Wort. Dabei hat uns Redakteure die Tatsache erschreckt, dass zwar schon viele Rechtsanwälte – aber beileibe nicht alle – ihre beA-Karten bestellt haben, bis Ende September aber nur 28.000 Erstregistrierungen erfolgt seien. Das ist ein geradezu verschwindend geringer Teil. Anscheinend haben, so ihre Vermutung, viele Anwälte noch Angst, sich zu registrieren und damit gezwungen zu sein, regelmäßig in ihr beA zu sehen. Dabei sei es doch möglich, eine Alarmierungsfunktion einzurichten, die mithilfe einer automatischen Mail den Anwalt oder seine Kanzlei drauf hinweist, dass eine Nachricht im beA abgeholt werden muss. Damit sei der tägliche Aufwand minimal.

Viel einfacher ist es, wenn die Kanzleien ihr beA mittels einer Kanzleisoftware bedienen. Leider hatte die BRAK erst sehr spät die notwendigen Schnittstellen freigegeben und veröffentlicht, so dass die Softwarehersteller erst spät damit beginnen konnten, die automatische beA-Kommunikation in ihre Programme zu integrieren. Im 4. Quartal 2017 werden wohl alle damit fertig sein, so Sabine Ecker, Vorsitzende des Software-Industrie-Verbands Elektronischer Rechtsverkehr.

Interessant findet es die Redaktion, dass die rund 7.000 deutschen Notariate mit dem beN offenbar keine Berührungsängste haben. So stellte Dr. Vladimir Primaczenko, BNotK und Geschäfstführer der NotarNet GmbH fest, das die Übermittlung von Dokumenten und Strukturdaten in einer Nachricht (sog. Container) bisher über das EGVP erfolgte und dies ab 1. Januar 2018 über das beN geschieht – einfach so… Zusammenfassend betonte er, dass sich für den Notar eigentlich nichts ändert.

Sogar auf Behördenseite bleibt der Aufwand überschaubar. Daniela Freiheit, Rechtsanwältin und Koordinatorin der BLK, erläuterte, dass das beBPo und sein Installationsaufwand im Vergleich zum EGVP gering sei. Es sei für Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts nicht nur einfach, sondern auch verpflichtend und könne eine einfache Kommunikation mit Anwälten, der Justiz, Notaren und anderen Behörden enorm vereinfachen.

Vom klugen Nachbarn lernen

Im abschließenden Vortrag des Arbeitskreises zeigte wieder einmal das kleine Österreich, wie es gehen kann. Es referierte Dr. Martin Schneider, Leitender Staatsanwalt und CIO der österreichischen Justiz. Dort gibt es den ERV seit 1990! Seit 2001 ist die Nutzung der Infrastruktur für Rechtsanwälte verpflichtend. Der sog. webERV ist eine seit 2007 angebotene Dienstleistung im Bereich E-Justice / E-Government der österreichischen Justiz. Auf diesem Weg wird damit die papierlose elektronische Kommunikation mit österreichischen Gerichten möglich. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch. Allein im Jahr 2016 liefen 15 Millionen Transaktionen über den webERV. Im nächsten Schritt sollen auch alle Unternehmen elektronisch erreichbar sein für die Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Doch damit nicht genug. Er konstatiert, dass kein Weg an der E-Akte vorbei führt und dass diese nun auch in den Gerichten eingeführt wird. In einem Pilotprojekt wurden in vier Gerichten alle Richter mit Tablets ausgestattet. Über eine verschlüsselte Kommunikation wird automatisch sieben Tage vor einer Verhandlung die komplette Akte drauf geladen, um dem Richter die Vorbereitung zu ermöglichen. Er nimmt stets sein Tablet mit und hat daher immer alle Akten dabei. Es geht noch weiter: Künftig sollen alle eingehenden Dokumente in Papierform an einer zentralen Stelle eingescannt und digital in der Justiz weiter verteilt werden. Außerdem lässt die österreichische Justiz einen eigenen sicheren Browser entwickeln, der die Recherche der Justiz absichert. Bei diesem Automationsgrad versteht es sich lt. Dr. Schneider von selbst, dass auch ein schneller technischer Support verfügbar sein muss, wenn es während einer Verhandlung zum Ausfall eines IT-Systems kommen sollte.

Daneben waren auch Legal Tech Anwendungen wieder Teil der Referate. Darüber berichten wir gesondert.

Fazit

Der 26. Deutsche EDV-Gerichtstag hat klar gemacht, dass es keine Alternative zur elektronischen Aktenführung geben wird. Nun sind alle Beteiligten aufgefordert, sich dieser Herausforderung zu stellen und konstruktiv daran mitzuarbeiten, kleinere Bugs, wie sie nun mal bei neuen Arbeitsweisen entstehen, aufzudecken und an deren Behebung mitzuwirken.

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