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Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung – was ist das eigentlich?

Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung – was ist das eigentlich?

Das Anwaltsmagazin kanzleiLIFE sprach mit Prof. Dr. Günter Krings

Prof. Dr. Günter Krings (MdB) ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Prof. Dr. Günter Krings (MdB) ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Prof. Dr. Günter Krings (MdB) ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

  • Sehr geehrter Herr Dr. Krings, was ist das Ziel der DGG?

Gesetze bestimmen unser gesellschaftliches Zusammenleben und sind gerade in einer heterogenen, kulturell sowie religiös vielfältigen Gesellschaft notwendig. Gesetzgebung ist daher ein wichtiges Handlungsinstrument und eine wesentliche Aufgabe des modernen Staates. Da gesetzliche Regelungen auf Prognosen basieren, die sich als falsch erweisen können, müssen Parlament und Regierung ihre Gesetzesbeobachtungspflicht ernst nehmen, also hinschauen, ob die intendierten Wirkungen eines Gesetzes auch eingetreten sind, um etwaigen Änderungsbedarf abschätzen zu können. Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, genau mit Blick auf diese Gesetzesbeobachtungspflicht, Impulse zu setzen und dadurch die Rechtsetzung in Bund, Ländern und Gemeinden zu verbessern. Durch Veranstaltungen zu aktuellen Gesetzesvorhaben und rechtspolitischen Fragestellungen sowie durch die Auszeichnung gelungener Gesetze mit dem Preis für gute Gesetzgebung. Aber auch durch die Beschäftigung mit Grundsatzfragen auf dem Gebiet der Rechtsetzung nimmt die DGG diese Aufgabe wahr.

  • Wann wurde die DGG gegründet, gab es dafür einen speziellen Auslöser?

Die DGG feiert im nächsten Jahr ihren 30. Geburtstag. In den siebziger und achtziger Jahren entdeckte die Rechtswissenschaft, aber auch die Rechtspraxis verstärkt das Thema der Gesetzgebung. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang etwa das Erscheinen des Lehrbuchs „Gesetzgebungslehre“ des Schweizer Staatsrechtlers Peter Noll im Jahr 1973 und eine weithin beachtete Tagung des Gießener Zivilrechtsprofessors Jürgen Rödig, zur Gesetzgebungslehre und der anschließend verfasste Tagungsband „Vorstudien zu einer Theorie der Gesetzgebung“. Mit der 1986 neu aufgelegten Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG), die auf die Initiative von deutschen, österreichischen und schweizerischen Politikern und Wissenschaftlern zurückging, wurden Theorie und Praxis der Gesetzgebungslehre vereint.

Die DGG wurde ein Jahr nach der ZG, der sie bis heute eng verbunden bleibt, von Prof. Dr. Karpen sowie dem CDU Rechtspolitiker und Justizminister a.D. Herbert Helmrich gegründet. Zum Gründungs-Komitee, das sich am 23. Juni 1987 im Wissenschaftszentrum in Bonn traf, gehörten außerdem Botschafter a.D. Harald Kindermann, Dr. Gerald Kretschmer vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und Dr. Jürgen Hensen, Präsident des Bundesverwaltungsamtes a.D.

Den Eröffnungsvortrag hielt damals Roman Herzog. Zum ersten Vorsitzenden der DGG wurde Prof. Dr. Karpen gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder waren Prof. Jutta Limbach, Prof. Dr. Grimm, Dr. von Hammerstein, Dr. Helmrich, Dr. Kretschmer und Dr. Kindermann. Seit dem 25. April 1988 ist der Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen.

  • Wer sind denn die Gründungsväter/Gründungsmütter?

Professor Dr. Karpen, Uni Hamburg und Herbert Helmrich, Jurist und CDU-Politiker.

  • Woher kommen die Mitglieder und was tun sie jeweils für die Verbesserung der Gesetze, also zur Erreichung des DGG-Ziels?

Die Mitglieder der DGG kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Darunter sind Abgeordnete, Ministerialbeamte, Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Angehörige weiterer Berufsgruppen sowie solche Menschen, die aus staatsbürgerlichem Engagement an einer kritischen Überprüfung und konstruktiven Veränderung der Gesetzgebung interessiert sind.

Der einzelne Beitrag der Mitglieder an dem Ziel der Verbesserung der Rechtssetzung ist sehr unterschiedlich. Eine Reihe von ihnen hat etwa aktiv mitgewirkt an dem von Prof. Winfried Kluth (Halle) und mir 2014 herausgegebenen Handbuch „Gesetzgebung“. Idealerweise tragen alle Mitglieder die Ergebnisse der Forschungsergebnisse und Diskussionen der DGG in ihre Wirkungskreise hinein. Sie können und wollen dort das Bewusstsein für Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Qualität unserer Rechtsetzung schärfen und Veränderungen anstoßen. Umgekehrt dienen alle Mitglieder auch als Impulsgeber für Veranstaltungsinhalte.

  • Gibt es schon einen oder mehrere Erfolge, transparentere Gesetzgebungsverfahren oder was auch immer?

Unser im zweijährigen Rhythmus vergebener Preis für gute Gesetzgebung zeichnet besonders positive Beispiele für gelungene Gesetze bis hin zu hilfreichen Forschungsprojekten zur Rechtsetzung aus. An den Preisträgern, aber auch an den Einsendungen der letzten Jahre insgesamt lässt sich gut ablesen, wie viele gute Gesetze und transparente Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht wurden. So ist zum Beispiel der jüngste erste Preisträger, das „Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern“, ein schönes Beispiel für die Vereinfachung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung einer – auf den ersten Blick doch recht sperrigen – Rechtsmaterie. Der Preis soll zugleich auch einen Anreiz für alle Praktiker der Rechtsetzung bieten und dafür sorgen, dass Qualität in der Gesetzgebung auch stärker öffentlich wahrgenommen wird.

  • Was will der Preis für gute Gesetzgebung?

Der Preis für gute Gesetzgebung, der zusammen mit der Stiftung Apfelbaum verliehen wird, zeichnet vorbildliche Gesetze, Gesetzesentwürfe oder Projekte und Forschungsvorhaben im Bereich der Gesetzgebung aus und schafft damit „best-practice-Beispiele“ guter Gesetzgebung. Da im Bereich der Qualitätsverbesserung von Gesetzen insgesamt zu wenige Ressourcen aufgewendet werden, erfüllt der Preis eine wichtige Funktion.

  • Was ist denn eine gute Gesetzgebung und wem kommt sie zugute?

Gute Gesetzgebung zeichnet sich einmal durch verständliche Formulierung und gute Struktur von Gesetzestexten aus und muss auf der anderen Seite auch reale Wirkungskraft entfalten, d.h. die Rechtsdurchsetzung der Gesetze muss gelingen. Dafür ist vor allem auch die Teilhabe der politischen Öffentlichkeit und der betroffenen Normadressaten an dem Regelungsprozess notwendig. Schließlich ist mitunter auch die bewusste Entscheidung, von einer gesetzlichen Regelung abzusehen, kennzeichnend für gute Gesetzgebung. Im Übrigen haben „gute“ Gesetze eine höhere Bestandskraft u.a. vor den Gerichten und stärken damit Rechtssicherheit und Rechtsvertrauen in unsere Rechtsordnung. Vertrauen in die Gesetze ist wiederum Voraussetzung für die Befolgung der Gesetze. Daher profitiert jedermann von guten Gesetzen.

  • Sie schreiben auf Ihrer Homepage: Sich für bessere Gesetze einzusetzen, kann nicht allein Aufgabe der Juristen sein. Alle Wissenschaften müssen beteiligt sein. Und natürlich kann und sollte jedermann mittun, denn jeder ist Gesetzesadressat. Welche Wissenschaftler sind denn noch involviert?

Zu den aktiven Vorstandsmitgliedern zählen einige Wissenschaftler wie u.a. Professor Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther Universität in Halle an der Saale und Prof. Ulrich Karpen. Aber auch Praktiker des Gesetzgebungsrechts wie Thomas Hadamek, der Leiter des Referates „Parlamentsrecht“ im Deutschen Bundestag, verrichten ihre Arbeit nach wissenschaftlichen Ansprüchen und publizieren auch wissenschaftlich auf diesem Feld.. Alleinstellungsmerkmal der DGG in Sachen Verbesserung der Gesetzgebungsqualität ist aber vor allem ihre Nähe zu den politischen Akteuren, den Protagonisten des Gesetzgebungsprozesses, die sie gerade von rein wissenschaftlichen Institutionen unterscheidet.

Gruppenfoto von der Verleihung des Preises für gute Gesetzgebung 2016 durch die DGG.

Gruppenfoto von der Verleihung des Preises für gute Gesetzgebung 2016 durch die DGG.

 

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