Wir berichteten bereits über den EDV-Gerichtstag in Saarbrücken. Im Nachgang haben wir mit dem Gründungsmitglied Prof. Dr. iur. Maximilian Herberger gesprochen, um noch besser zu verstehen, was die Ziele des EDV-GT sind und wie er sich entwickelt hat.
- Sehr geehrter Herr Prof. Herberger, warum wurde der EDV-Gerichtstag 1992 gegründet?
Den letzten Anstoß gaben seinerzeit vorhandene Pläne, den Richterinnen und Richtern keine PCs, sondern nur mit einem Zentralrechner verbundene Terminals zur Verfügung zu stellen. Aber schon vorher war bei zwei Workshops in Saarbrücken klar geworden, dass eine die Interessen der IT-Anwender „bei Gericht“ artikulierende Plattform fehlte. Beides kam zusammen und führte zum spontanen Gründungsentschluss.
- Was war das für eine Gruppe von technikbegeisterten „Nerds“, die sich damals zur Gründung zusammengesetzt haben?
Laut „Duden“ ist ein Nerd ein „sehr intelligenter, aber sozial isolierter Computerfan“. „Sozial isoliert“ waren die Gründer nicht. Im Gegenteil: Sie waren alle bestens vernetzt und – wie die Gründung zeigt – durch einen guten Gemeinschaftssinn ausgezeichnet. Am besten lässt sich der Gründerkreis dadurch beschreiben, dass es allen Mitgliedern um einen unbürokratischen, zeitgemäßen und den Zielen des Rechtswesens zweckmäßig dienenden Einsatz der EDV-Technologie (so die damalige Terminologie, die wir im Vereinsnamen beibehalten haben) im Rechtswesen ging.
- Was will der Verein erreichen?
Da darf ich aus der Satzung zitieren. Diese sagt in § 2:
„Der Verein fördert Wissenschaft und Forschung i.S. von § 52 Abs. 2 S. 1 Ziffer 1 AO. Dies geschieht insbesondere durch den Meinungsaustausch über alle, vornehmlich technischen und rechtlichen Aspekte der Anwendung und Nutzung der Informationstechnologie im Justizwesen auf wissenschaftlichem Niveau.“
Es werden anschließend in § 2 noch exemplarisch einige für den Verein verpflichtende Handlungsfelder aufgezählt. Man kann das auf der Homepage des EDV-Gerichtstages nachlesen (https://www.edvgt.de/der-verein/satzung/#zweck). Dort kann man dem Verein auch beitreten, wozu herzlich eingeladen sei (https://www.edvgt.de/mitgl-beitritt/).
- Es geht um die Kombination von Juristen und Technik: Woher kam/kommt der technische Input?
Am Anfang kam dieser Input von einer Gruppe, die wir seinerzeit „Praxispioniere“ genannt haben. Das waren IT-kundige Juristen, die beachtliche Eigenentwicklungen im Programmierbereich vorzuweisen hatten. Solche Praxispioniere gibt es heute immer noch. Hinzugekommen ist aber die systematische Zusammenarbeit mit der Rechtsinformatik als Wissenschaftsdisziplin. Von der örtlichen Nähe her ist hier besonders der juris-Stiftungslehrstuhl „Rechtsinformatik“ in Saarbrücken zu nennen.
- Können Sie ein paar Worte zur Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) sagen?
Nach einer Zeit des abwartenden Beobachtens unserer Aktivitäten durch die offiziellen Stellen ist uns das gelungen, was wir uns von Anfang an gewünscht hatten: Ein zwangloser Gedankenaustausch mit der BLK. Und weil beide Seiten erkannten, dass ein solcher Gedankenaustausch für den Erfolg feste Formen braucht, gestaltet die BLK in Zusammenarbeit mit dem EDV-Gerichtstag einen festen Teil des Programms (Arbeitsbezeichnung „BLK-Block“). Übrigens ist die BLK eine ständige Arbeitsgruppe des im Juni 2012 gegründeten E-Justice-Rates. Das erlaubt es dem EDV-Gerichtstag, im Rahmen der guten Kooperation alle diejenigen Aktivitäten zu begleiten, die unter dem nunmehr wohl etablierten Leitbegriff „E-Justice“ zusammengefasst werden.
- Sie selbst waren von 1992 bis 2014 Vorsitzender des EDV-Gerichtstags. Wie haben Sie das so lange ausgehalten 🙂 ?
Da gab es nichts „auszuhalten“. Die Zusammenarbeit im Vorstand war stets dermaßen angenehm vom Gründungsgeist geprägt, dass diese Tätigkeit nur Freude machte. Gleiches gilt für die Gespräche mit den Mitgliedern, die immer einen großen Teil beim EDV-Gerichtstag ausmachten. Insofern ist mir der Abschied auch nicht leicht gefallen. Aber alles hat seine Zeit.
- Was war für Sie ein Highlight Ihrer Arbeit?
Ein „Highlight“ war es für mich, als unser zu Beginn sehr kontroverses Postulat „Freies Recht für freie Bürger“ (vgl. dazu den Eröffnungsvortrag von Berkemann zum 8. EDV-Gerichtstag 1999, http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=19990188) von der Politik aufgenommen wurde. Da hat der EDV-Gerichtstag, glaube ich, wirklich mit etwas bewegt, das den Zugang zum Recht offener gestaltet hat, als es vorher der Fall war.
- Wo fühlen Sie sich am meisten in der Notwendigkeit bestätigt, dass Juristen auf hohen technologischen Standards arbeiten?
Früher wäre die Antwort auf diese Frage nicht ganz einfach gewesen, da an eine umfassende und durchgängige elektronische Umgebung für juristisches Arbeiten nicht zu denken war. Seit aber das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 16.10.2013 den flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr spätestens für den 1.1.2022 vorsieht, kann man wie folgt antworten: Da sich nach diesem Gesetz alle juristischen Berufsgruppen in elektronischen Umgebungen bewegen werden, die – darauf wird zu achten sein – den bestmöglichen technologischen Standards genügen müssen, wird die juristische Arbeit durch diese Standards geprägt sein.
- Wo sind Sie enttäuscht?
Enttäuscht bin ich darüber, dass es noch nicht gelungen ist, ein E-Justice-Kompetenzprofil in der Juristenausbildung zu verankern. Wenn, wie eben gesagt, spätestens 2022 alle Juristinnen und Juristen „E-Justice-kompetent“ sein müssen, ist es unumgänglich, in der Juristenausbildung allen Studierenden diejenigen Fähigkeiten zu vermitteln, die für gelingende E-Justice-Abläufe unverzichtbar sind. Man könnte das in § 5a DRiG regeln, indem man die dort genannten Schlüsselqualifikationen um „E-Justice-Kompetenz“ ergänzt.
- Wo muss sich der Verein vielleicht nach 25 Jahren neu/anders aufstellen (wenn überhaupt)?
In der Grundorientierung sehe ich für den EDV-Gerichtstag keinen Bedarf, sich neu aufzustellen. Wohl aber muss man einen offenen Blick dafür haben, dass die IT-Landschaft sich ständig und sehr schnell verändert. Es gilt, dieses „bewegliche Ziel“ aufmerksam zu beobachten, um zu entscheiden, wie man in der jeweiligen Situation die grundlegenden rechtlichen Zielvorstellungen und Werte mit den jeweils vorhandenen Technologien bestmöglich realisieren kann. Aus diesem methodischen Postulat folgt, dass man sich ständig neu und anders aufstellen muss. Besser vielleicht: Dass man ständig in Bewegung bleiben muss.
Herr Prof. Herberger, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Hier geht es direkt zum Internetauftritt des EDV Gerichtstags
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