Werte nicht versenken – Kanzleinachfolge im Genossenschaftsmodell
Vorteile für Verkäufer und Käufer
Die eigene Kanzlei ist für die meisten Anwälte ein Lebenswerk, das überwiegend wie ein mittelständisches Familienunternehmen geführt wird. Irgendwann kommt jedoch für Kanzleiinhaber der Punkt, an dem die Entscheidung fällt, dem privaten oder beruflichen Leben eine neue Richtung zu geben. Das muss nicht zwangsläufig der Ruhestand sein. Es kann ebenso bedeuten, das eigene Leben an einem anderen Ort oder mit einem neuen beruflichen Schwerpunkt zu führen. Was dann?
Anwaltliche Familien-Dynastien sind heute eher selten. Dann stehen Rechtsanwälte vor der Herausforderung, das Ende – oder Fortbestehen! – des „Unternehmens“ aktiv zu gestalten. Leider ist es keine Seltenheit, dass Rechtsanwaltskanzleien einfach geschlossen werden. Dies ist mit Sicherheit keine empfehlenswerte Lösung. Daher suchen immer mehr Kanzleiinhaber bei den regionalen Anwaltsvereinen Hilfe, Unterstützung und Beratung, wenn es darum geht, eine Nachfolge zu regeln. Die Erfahrung lehrt jedoch auch, dass es dazu nicht nur eines personellen Netzwerkes bedarf, sondern einer begleiteten Nachfolgestrategie, die insbesondere auch den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Wie der Titel schon sagt, geht es darum, Werte nicht einfach zu versenken. Gute Beratung durch einen branchenerfahrenen Partner macht es möglich, eine etablierte Kanzlei zu einem attraktiven Preis zu veräußern. Gleichzeitig unterstützt ein solcher Berater ggf. auch den Käufer hinsichtlich Businessplan und Finanzierung, so dass dieser leichter erfolgreich durchstarten kann. Eine solche Nachfolgestrategie braucht Vorlauf und darf keinesfalls erst an dem Punkt beginnen, an dem das Ende der Geschäftstätigkeit bereits kurz bevorsteht. Daher schon hier der dringende Rat: Eine Kanzleiübergabe muss mindestens drei Jahre vor dem Übergang geplant werden. Nur dann bleibt genügend Zeit, um Abläufe in der Kanzlei für einen Verkauf noch zu optimieren und daraus einen seriösen Unternehmenswert zu ermittelten.
Die Herausforderungen der Kanzleinachfolge
Ein individuelles Nachfolgekonzept ist Pflicht, wenn es darum geht, nicht nur einen guten Erlös zu erzielen, sondern auch einen geeigneten Nachfolger zu finden. Und das braucht gleichermaßen Zeit und Know-how. Der Schließung einer Kanzlei geht der Entschluss voraus, die Geschäfte aufzugeben. Was dann folgt, ist leider zu oft der schrittweise Abbau der „Geschäfte“. Das heißt, Aktivitäten laufen nur noch auf halber Kraft und neue Mandate werden nicht mehr aktiv gesucht.
Wer seine Kanzlei jedoch erfolgreich verkaufen möchte, sollte die „Braut schmücken“, sie attraktiv machen für einen potenziellen Nachfolger. Es geht schließlich um die Werte die über viele Jahre hinweg aufgebaut wurden. Das gilt umso mehr, wenn stabile, wiederkehrende Mandatsverhältnisse vorhanden sind. Sollten die regelmäßigen Mandate nicht überwiegen, gilt es antizyklisch zu agieren. Das bedeutet, jeder Kanzleiinhaber, der ans Aufhören denkt, sollte ungebremst und sehr aktiv Mandatsbeschaffungskonzepte verfolgen. Wird dieser Punkt vernachlässigt, so besteht das hohe Risiko, nur einen „alten“ Stamm zu veräußern, der einem potenziellen Käufer kaum regelmäßige und kalkulierbare Mandate und damit Einkünfte bescheren wird. Folge: Der erzielbare Preis für die Kanzlei wird für den Verkäufer nicht sonderlich attraktiv sein. Der Käufer kauft in einem solchen Fall möglicherweise eine leere Hülle, deren Inhalt und Wert er kaum beurteilen und bemessen kann. Und seien wir ehrlich: Adresse, Räumlichkeiten und Einrichtung allein machen eine Kanzlei noch nicht zu einem Erfolg.
Daher sollte jeder verkaufswillige Kanzleiinhaber möglichst aktiv daran arbeiten, die Kanzlei als florierendes Unternehmen aufzubauen und anzubieten. Um Mandatsbeschaffungskonzepte in Erfolge umzuwandeln braucht es einen erfahrenen Partner, der sich mit modernen, professionellen und vor allem messbaren Verfahren der Mandanten-Akquise auskennt. Neutrale Beratungsunternehmen wie Maxtarget sind spezialisiert auf die besonderen Anforderungen des juristischen Marktes.
Alternative: Eine Genossenschaft
Die direkte zielgerichtete Suche nach einem Nachfolger ist ohne professionelle Unterstützung durch Berater ist nur schwer zu stemmen, wenn der Anwalt nicht bereits durch entsprechende Mandate über Erfahrungen bei einer Nachfolgeregelung verfügt.
Auf der anderen Seite ist das Problem ebenfalls offensichtlich: Neuzugelassene Rechtsanwälten haben oft nur die Option, eine Selbstständigkeit ohne Berufserfahrung zu starten. Leider ist das Scheitern dabei oft vorbestimmt. Die Risikobereitschaft von Berufseinsteigern nimmt immer mehr ab, zumal die Investitionshürde durch Finanzdienstleister immer höher gelegt wird. So ist es keine Seltenheit, dass sie vom Gründer einen Eigenkapitalanteil von 60% fordern, der nur selten aufgebracht werden kann.
Aus dieser Erkenntnis entsteht derzeit ein innovatives Nachfolgemodell, das auf dem Genossenschaftsprinzip aufbaut. Es trägt den Namen Legisteam eG. Diese Genossenschaft verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Es gilt, eine Institution zu schaffen, die nachfolgelose Betriebe auffängt, die wirtschaftliche Voraussetzung für eine Nachfolge schafft, eine Kaufpreisfinanzierung ermöglicht und den Nachfolger nach einem Qualifikationszeitraum in die Lage versetzt, den Betrieb selbständig zu übernehmen.
- Die Institution orientiert sich an den Anforderungen des Standesrechts, ermöglicht jedoch Kapitalgebern darüber hinaus, sich still zu beteiligen. Know-how-Geber und Berater beteiligen sich aktiv, ohne selbst Berufsträger zu sein.
- Die Genossenschaft trägt verantwortlich dazu bei, einen anwaltlichen Modellbetrieb zu schaffen, der folgendes berücksichtigt:
- Methoden digitaler Arbeitsprozesse
- Internetmarketing
- Anwendungen, die die Organisation der nun genossenschaftlich betriebenen Anwaltsbetriebe arbeitsseitig, in profitabler Form sicherstellen
- Speicherung des Wissen des übergebenden Anwalts als intellektuelles Kapital in einer Wissensdatenbank
- Bereitstellung des Wissens für den arbeitsbedingten Abruf durch Nachfolger
- Mitarbeit des übergebenden Inhabers für einen Zeitraum von drei Jahren, um die Kanzlei bei gleich bleibender Wirtschaftskraft zu erhalten. Es geht um die Stabilisierung bestehender Mandate und die Wissensübergabe an das Wissensmanagementsystem.
- Gleichzeitig entsteht eine Bewerberdatenbank mit potentiellen Nachfolgern, die bereit sind, nach einer begleiteten Anlaufphase von ebenfalls drei Jahren einen strukturierten Anwaltsbetrieb zu übernehmen.
Entscheidende Vorteile für Bewerber liegen darin, in einem Anstellungsverhältnis über drei Jahre hinweg Berufserfahrungen sammeln zu können, die notwendig sind, um den Anwaltsbetrieb erfolgreich zu übernehmen. In dieser Zeit erfolgt parallel die Ausbildung zum Fachanwalt für einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Kanzleibetriebes. Der Betrieb stellt ihm im Verlauf dieser Übergangsfrist passende Rechtsfälle zur Verfügung, um die Zulassung zum Fachanwalt zu unterstützen.
Ein weiterer Vorteil für den potentiellen Nachfolger ist die Gelegenheit, sich in dieser Zeit mit den kaufmännischen Eckdaten des Betriebes vertraut zu machen. Auf diese Weise gewinnt er die Sicherheit, mit seiner Arbeitskraft den Geschäfts- und Vermögensaufbau für die Übernahme bewerkstelligen zu können.
Der bisherige Kanzleiinhaber profitiert während der Zeit der Einarbeitung durch ein relativ geringes Anstellungsgehalt seines dedizierten Nachfolgers. Der Bewerber hat den Vorteil, weder unternehmerisches Risiko noch Ausbildungskosten tragen zu müssen.
Einander unterstützen – die Genossenschaft
Der genossenschaftliche Aufbau der Nachfolgesuche bietet den Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit und gleichzeitig Zugriff auf professionelle Beratung rund um einen erfolgreichen Anwaltsbetrieb.
Der Inhaber eines nachfolgesuchenden Betriebes tritt als Genosse in die Genossenschaft ein, um in den Genuss des bereitgestellten Nachfolgemodells kommen zu können. Dasselbe gilt für den Nachfolger. Die Genossenschaft stellt sicher, dass der Wert des eingebrachten Betriebes professionell und mit Branchenerfahrung ermittelt wird, um einen Kaufpreis festzulegen. Einigen sich Genossenschaft und bisheriger Inhaber auf einen Kaufpreis, so übernimmt die Genossenschaft zunächst den Betrieb, der Inhaber wird Genosse. Dabei wird ihm der Wert seines Betriebes in Form von Genossenschaftsanteilen gutgeschrieben.
Was nun folgt, ist eine Optimierung des Betriebes im Hinblick auf die Nachfolge. Der Betrieb wird operativ umorganisiert, um nach den Prinzipien eines bewährten Organisationsmodells möglichst schnell effizienter arbeiten zu können. Daher gehört dazu auch eine Systemarchitektur nach den Prinzipien von elektronischer Aktenführung und digitaler Kommunikation sowie erweitertem Datenschutz. Die Mitarbeiter werden durch Schulungsmaßnahmen für die neue Organisationsform bereit gemacht für die Zukunft der Kanzlei.
Kanzleinachfolge ist keine Glückssache
Dieser grobe Überblick über ein professionelles genossenschaftliches Nachfolgemanagement zeigt, dass es möglich ist, den Übergang eines etablierten Betriebs für Verkäufer und Käufer interessant zu machen.
Dazu muss die Kanzleinachfolge sehr aktiv betrieben werden, um nicht nur den „Richtigen“ zu finden, sondern auch einen fairen Preis zu erzielen. Die Hinzuziehung „normaler“ Unternehmensberatungen aus dem Umfeld von Handels- und Dienstleistungsunternehmen ist meist nicht zielführend. Die Suche eines Nachfolgers setzt geradezu zwingend voraus, über gute Kontakte in die spezielle Branche des Anwaltsstands zu verfügen. Nur wer weiß, wie eine moderne Kanzlei funktioniert und woher sich die Mandanten rekrutieren, kann optimal beraten, wenn es um eine so wichtige Entscheidung geht. Das genossenschaftliche Modell von Legisteam erscheint als eine Lösung, die unterschiedliche Interessen zur Deckung bringt, ohne selbst daran zu profitieren.
RSS