Kanzleiorganisation

Pflichten des Anwalts bei beantragter Fristverlängerung

Pflichten des Anwalts bei beantragter Fristverlängerung

Häufig kommt es in gerichtlichen Verfahren dazu, von Seiten eines Rechtsanwalts Fristverlängerungen zu beantragen. Dies kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Generell muss der Anwalt – auch im Sinne seines Mandanten – kontrollieren, ob die Fristverlängerung tatsächlich bewilligt wurde. Handelt der Anwalt schuldhaft, so hat der Mandant keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Kurz zusammengefasst lautet das Fazit des entsprechenden Beschlusses durch den Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 02.12.2015 – XII ZB 211/12): Wenn der Antrag an ein Gericht gestellt wird, eine Frist zu verlängern, muss der Anwalt – oder dessen Mitarbeiter – überprüfen, ob eine entsprechende Antwort eingegangen ist. Ansonsten muss vor Ende der ursprünglichen Frist bei Gericht diesbezüglich nachgefragt werden, um Rechtssicherheit herzustellen.

Die Rechtsprechung des BGH fordert darüber hinaus, dass der Rechtsanwalt eine Bürokraft beauftragt, mindestens einmal täglich den eigenen Fristenkalender zu überprüfen. Bei dieser Kontrolle muss auch sichergestellt werden, ob fristgebundene und als erledigt markierte Schriftsätze auch tatsächlich versandt wurden (BGH, Beschl. v. 15.12.2015 – VI ZB 15/15).

Fazit

Die akribische Kontrolle und Überwachung von Fristen gehört zu den besonders bedeutsamen Aufgaben der Mitarbeiter in einer Kanzleiorganisation. Hier können aufgrund von Nachlässigkeiten sehr schnell hohe Haftungsrisiken für den Anwalt entstehen. Solange der elektronische Rechtsverkehr und das beA nicht verpflichtend eingeführt und flächenmäßig verbreitet sind, empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Prüfung aller Fristen, denn eine kurzfristige Reaktion darauf mittels analoger Post könnte mitunter knapp werden.

Kanzleiorganisation

More in Kanzleiorganisation