Kanzleimarketing

Online-Marketing – Beispiele aus der Praxis

Online-Marketing – Beispiele aus der Praxis

Reputation und Ereignisse aktiv nutzen

Internet-Technologien sind für ein zielführendes Kanzleimarketing heute ein absolutes Muss. Wer im Web nicht qualitativ hochwertig auf seine Kanzlei und Dienstleistungen aufmerksam macht, könnte schnell den Anschluss verpassen. Darüber hinaus muss ein solcher Internetauftritt auch für Suchmaschinen durchgängig und leicht indizierbar sein. Des Weiteren ist es für die unternehmerische Zielsetzung des Internetauftritts ebenso von primärer Bedeutung, dass er für die jeweilige Zielgruppe bei deren Suche mittels klar definierter Suchterme in Suchmaschinen auf der ersten Ergebnisseite positioniert ist. Dies kann man erreichen und unterstützen durch Online-Marketing sowie die aktive Reaktion auf externe Ereignisse.

In kanzleiLIFE berichten wir regelmäßig über Chancen und Nutzen eines aktiven Internet-Marketings. Für diese Ausgabe haben wir uns mit dem weithin bekannten IT-Forensik- und SEO-Spezialisten im Anwaltsmarkt, Michael Gehlert, unterhalten und einige Tipps für Ihr Kanzleimarketing aufbereitet. Michael Gehlert ist zudem als eBook Autor und als angestellter CDO (Verantwortlicher für Digitale Dienste, Prozesse & Kanzleimarketing) in der auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei der FENDERL Rechtsanwälte in Aschaffenburg tätig.

Allein der vorgenannte Aufgabenbereich zeigt, dass diese Kanzlei die Bedeutung eines professionellen Internet-Marketings mit Online-Reputationsmanagement erkannt hat und dieses aktiv betreibt.

„Reputation“ – oder: den guten Ruf – online auf- und ausbauen

„Ein entscheidender Faktor für mehr „Traffic“ und Resonanz auf der eigenen Website sowie dem beabsichtigten Mandantenzuwachs ist das sogenannte „Reputationsmanagement“, so der erfahrene Pragmatiker Michael Gehlert. „Reputation entsteht im virtuellen Raum durch Bewertungen und Kommentare, wie sie beispielsweise in vielen Webshops, und Supportservice-Blogs eingesetzt werden. Kunden erhalten die Möglichkeit, ihr Urteil über erworbene Produkte abzugeben oder sogar Kaufempfehlungen auszusprechen. Eines der besten undvermutlich auch bedeutendstes Beispiel in diesem Bereich ist sicher der Universal-Händler Amazon, dessen Erfolg nicht unerheblich von der Vielzahl Weiterempfehlungen lebt.“

Sie fragen sich, was das mit Ihrem Kanzleibetrieb zu tun hat? Ganz einfach: Neben allgemeinen gibt es zunehmend branchenspezifische Bewertungsportale – auch für (Rechts-)Dienstleistungen – in denen Besucher ebenfalls Bewertungen und Kommentare hinterlassen können. Diese setzen häufig auf die Vergabe von durch Google eingeführte Bewertungssterne.

Gehlert weiter: „Ich empfehle nicht nur jeder Kanzlei, sondern allen unternehmerisch im Internet aufgestellten Dienstleistern und KMU, diese Chance zu nutzen und damit in der Kunden-, bzw. in der Mandantenakquise zeitgemäße Wege zu gehen die mittlerweile von allen Gesellschaftsschichten akzeptiert und genutzt werten. Mandantenakquise unter Einbeziehung von Bewertungsportalen ist nachweislich eine der effektivsten Methoden, zudem detailliert messbar und nicht teuer, sofern das Adjektiv in diesem Zusammenhang überhaupt eine Erwähnung rechtfertigt. Ist das Kanzleiprofil in den jeweiligen Onlinediensten angelegt, hält sich auch der Zeitaufwand für die Pflege und das Monitoring (Erfolgskontrolle) in Grenzen. Als Kanzleiinhaber legt man in einem Bewertungsportal ein Profil an und bittet jeden Mandanten, nach Abschluss des Mandats eine Bewertung abzugeben. Letztlich ist dies der moderne Nachfolger einer Mund-zu-Mund-Empfehlung. Sie bietet jedoch den unschätzbaren und von vielen Einzelanwälten unterschätzen Vorteil, via Internet viel mehr potentielle Mandanten erreichen zu können, als dies jemals auf klassische Weise möglich war.“

Speziell für den Anwaltsmarkt und die gezielte Anwaltssuche bietet beispielsweise www.anwalt.de entsprechende Optionen. Neben der hohen Suchergebnisrelevanz dieser Site – die damit auch Ihre eigene dort gelistete Site pusht – sehen potentielle Mandanten, wie zufrieden andere mit den Leistungen Ihrer Kanzlei waren.

Michael Gehlert fährt fort: „Eine weitere Option sind die stark frequentierten, die Nutzerentscheidung beinflussenden Aggregations-Portale wie beispielsweise www.provenexpert.com. In einem hier angelegten Profilbereich können die Ergebnisse aus anderen Portalen zusammengefasst präsentiert und damit die Reputation auf ein noch solideres Fundament gestellt werden, denn ratsuchende Leser finden alle Bewertungsergebnisse aus den unterschiedlichen Quellen übersichtlich an einer Stelle aufbereitet. Ein Beispiel aus meinem Wirkungskreis: www.provenexpert.com/fenderl-rechtsanwaelte/

Als Vertreter einer anderen Gattung von entscheidungsunterstützenden Onlinediensten sei an dieser Stelle www.yelp.de genannt, obgleich es sich dabei eher um einen Webkatalog handelt. Gleichwohl bieten solche Dienste eine zusätzliche Chance, denn auch in deren Bewertungsportal findet sich eine integrierte Bewertungsfunktion mit sehr großer Reichweite. Dies liegt daran, dass hier Hunderttausende von Besuchern monatlich ihre Bewertungen / Empfehlungen zu Produkten und Dienstleistungen abgeben. Dementsprechend oft wird dieser Weg gewählt von Menschen, die entsprechende Angebote suchen. Als Anwalt kann man sein Profil mit Fachgebieten, angereichert mit beschreibenden Schlüsselbegriffen, anlegen und wird dementsprechend besser aufgefunden – und nach einiger Zeit (Wochen/Monate) – ebenfalls über die reguläre Google-Suche besser positioniert. Auch wenn Yelp durch seine Auslegung auf quasi jede beliebige Branche nicht gerade DIE juristische Quelle ist, so kann dieser Weg durchaus eine sinnvolle Ergänzung zu den spezialisierten Portalen darstellen.

Alle diese Portale bringen ihren Nutzen jedoch nur, wenn auch wirklich möglichst viele Bewertungen abgegeben wurden. Daher ist es mitentscheidend, Ihre Mandanten darauf hinzuweisen und sie um die Abgabe einer Bewertung zu bitten. Und scheuen Sie sich nicht, eine Bewertung einzuführen, nur weil Sie sich vor eventuell negativen Bewertungen fürchten. Zum einen können Sie sachliche Kritik durchaus nutzen, um Ihren Service zu verbessern. Zum anderen haben Sie die Option, bei unsachlichen oder tatsächlich fehlerhaften Bewertungen, auf diese eine direkte Replik zu hinterlegen. Diese muss sich jedoch unbedingt an die sog. Netiquette halten. Also sachlich und höflich.“

Praxiserfahrungen lehren, dass solche fundierten Erwiderungen auch bei Lesern gut ankommen, die in der Regel sehr schnell verstehen, wes Geistes Kind der Kritiker war und warum er sich an Ihnen „rächen“ wollte. Generell gilt es hier, mit Feingefühl zu arbeiten und bei einer Vielzahl positiver Bewertungen einfach auch mal souverän über eine kleine Kritik hinweg zu gehen. Im allerschlimmsten Fall können Sie völlig unsachliche oder beleidigende Kommentare in allen seriösen Portalen auch entfernen lassen.

Überregionale Ereignisse lokal nutzen

Eine weitere Option, aktives Kanzleimarketing zu betreiben, ist das Bezug nehmen auf aktuelle, externe Ereignisse, sofern diese juristisch zu den eigenen Kompetenzen passen, insbesondere wenn diese Ereignisse in den klassischen Medien wie Radio/TV/Print etc. behandelt werden. Michael Gehlert dazu: Der Begriff „ereignisbasierend“ bezieht sich auf Geschehnisse wie etwa das zurückliegende Schiffsunglück der Costa Concordia (Reiserecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld) oder den PIP Implantationsskandal (Arzthaftungsrecht, Gesundheitsrecht, Medizinrecht). Man kann aber auch ganz profan EUGH /BGH-Urteile aufgreifen, die eine gewisse Relevanz in der Bevölkerung – oder bei potentiellen Mandanten – haben könnten. Zu denken wäre beispielsweise an die Rechtslage von Anlegern mit Genussscheinen. Oder das richtungsweisende BGH- Urteil zum Sonderkündigungsrecht bei langfristigen Kreditverträgen unter Ausschluss der Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank. Auch der VW Diesel-Abgasskandal (Vertragsrecht, KFZ-Recht, Umweltrecht, Steuerrecht) wird vermutlich noch einige juristische Fragen aufwerfen und eine Klagewelle auslösen. Daneben könnte man sich als Anwalt im Sinne einer vorausschauenden Akquise auch mit relativ neuen Themen, etwa einer Blackbox-Datenauswertung im Straf-/Verkehrsrecht, und weiteren Trend-Themen befassen. Stichworte: Autonomes Fahren, der neue Straftatbestand Datenhehlerei oder auch alljährlich wiederkehrende Verjährungsthematiken.“

Bloggen Sie doch mal

Auf die Frage, ob denn Anwälte auch bloggen sollten, erfuhren wir von Michael Gehlert folgendes: „Zunächst was ist „Bloggen“ – die Wortkreuzung aus dem Englischen weB und LOG für Logbuch – eigentlich? Unter Bloggen versteht man die Auseinandersetzung mit Aspekten des eigenen Lebens und den Meinungen zu spezifischen Themen. Dies kann sich – sofern eine gewisse Seriosität / Professionalität vom Blogger angestrebt wird – zu einem wahren Zeitfresser entwickeln. Dabei ist es unstrittig, dass die meisten Anwälte nicht allein aus Lust und Laune bloggen, das Bloggen im weitesten Sinne auch als Möglichkeit sehen, um neue Mandanten zu akquirieren. Es geht ferner darum, Flagge hinsichtlich der eigenen Kompetenz zu zeigen und sich der Diskussion mit ggf. Andersdenkenden zu stellen. Aber Vorsicht: ein Blog ist ein launisches Gebilde. Leicht macht man sich zum Angriffspunkt einer in Wallung geratenen, anonymen Masse, Stichwort „Shitstorm“.

Für eine erfolgreiche Akquise sollte man zunächst mit Themen, die eigene Kompetenz tangieren, die passende Zielgruppe auf die Blogseite lotsen um diese in der Folge dazu zu motivieren, den Anwalt zu kontaktieren und ihm bestenfalls ein Mandat zu übertragen.

Der Anfang ist leicht, denn wenn ein Anwalt regelmäßig bloggt und nicht sofort wieder aufgibt, findet er im Laufe der Zeit seine Leserschaft. Wer jedoch nicht die Zeit und Lust hat, sich immer wieder mit dem Blog zu beschäftigen, der sollte damit erst gar nicht anfangen.

Wichtig sind relevante Themen aus der täglichen Praxis, formuliert in allgemeinverständlicher Semantik für den geneigten Blogbesucher als Leser! Also nicht für Juristen! Daneben sollte man sich mit anderen Bloggern vernetzen, um Links auf die eigene Seite zu generieren und damit bei Google besser gefunden zu werden. Dazu müssen die Beiträge interessant geschrieben und technisch so aufgebaut sein, dass Suchmaschinen wie Google sie gut lesen, sprich: indizieren können. Alternativ und ggf. besser für lokales Kanzleimarketing geeignet sind sogenannte, interdisziplinär und regional ausgerichtete Kompetenznetze die sich online etablieren und in denen sich Berufsträger verschiedener Branchen ergänzen, Beispiele u.a.: Anwalt Steuerstrafrecht / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer; Anwalt Verkehrsrecht / Sachverständiger / Arzt; Anwalt Urheberrecht / Webentwickler / Existenzgründer. Auch hier geht es letztlich um das Stichwort SEO.“

Fazit

Die hier beschriebenen Themen sind durchaus überschaubar, benötigen aber neben der Zeit für die Aufbereitung der Inhalte auch mindestens einen Mitarbeiter oder einen professionellen Dienstleister, der diese umsetzt. Wir empfehlen, hier die Beratung und ggf. Unterstützung durch Partner, die sich im Kanzleimarketing eine eigene Reputation aufgebaut haben…

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