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Neuigkeiten zum besonderen elektronischen Postfach (beA)

Neuigkeiten zum besonderen elektronischen Postfach (beA)

Das besondere elektronische Postfach (beA) wird ab dem 29. September 2016 für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit stehen. Ab diesem Zeitpunkt ist die gesamte Anwaltschaft elektronisch erreichbar, das gab die Bundesrechtsanwaltskammer jetzt bekannt.

Wer auf das elektronische Postfach ab diesem Zeitpunkt zugreifen will, muss allerdings umgehend die erforderliche spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte Basis – bestellen. Die BRAK versichert, dass alle beA-Karten, die bis Ende Juni angefordert sind, auch bis zum Start am 29. September ausgeliefert werden. Die Bundesnotarkammer, die für die Zertifizierung zuständig ist, will auch spätere Bestellungen so schnell wie möglich bearbeiten. Vorbestellungen sind weiter über https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products möglich.

Der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Ekkehard Schäfer, betont in der Pressemitteilung die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. „Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören“, erklärte er.

Schäfer ist davon überzeugt, dass die 165 000 Anwälte und ihre rund 300 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab dem 19. September auf ein „über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr“ verfügen.

Eigentlich sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach bereits zum 1.1.2016 eingeführt sein. Das Großprojekt des IT-Dienstleister Atos wurde dann aber unerwartet im Dezember vergangenen Jahres wegen technischer Schwächen kurzfristig verschoben. Grund dafür war, so erklärte die BRAK, „die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit“. Sie entspreche noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt habe, hieß es vergangenen Dezember.

Zitat BNotK:

Die Erstregistrierung wird mindestens zwei Wochen vor dem Starttermin möglich sein. Hierzu ist eine spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte – erforderlich. So wird gewährleistet, dass der Zugriff auf das Postfach ausschließlich durch den berechtigten Rechtsanwalt, den jeweiligen Postfachbesitzer, erfolgt. Die Erstregistrierung hat keine Auswirkungen auf die Empfangsbereitschaft des Postfachs.

Die Erstregistrierung kann in wenigen einfachen Schritten vollzogen werden. Hierzu wird die BRAK eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung stellen.  Als einer dieser Schritte besteht für den Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine oder auch mehrere E-Mail-Adressen zu hinterlegen, an die im Falle eines Posteingangs im beA eine Benachrichtigung geschickt wird.

Informationen zu beA-Karten/Signaturzertifikaten und Mitarbeiterkarten

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird die Produktion und den Versand von beA-Karten unmittelbar wiederaufnehmen. Die Bundesnotarkammer gibt in diesem Zusammenhang folgende wichtige Hinweise:

  1. Aus Kulanzgründen und damit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verlängert die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die Vertragslaufzeit für beA-Karten kostenlos um den Zeitraum, bis die Bundesrechtsanwaltskammer das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingerichtet hat, längstens aber um den Zeitraum bis zum 30. September 2016 (Einrichtungszeitraum). Für die ersten beiden Jahre zuzüglich dieses Einrichtungszeitraums zahlen Besteller deshalb nicht mehr als zwei Mal 29,90 EUR zzgl. USt. für eine beA-Karte Basis bzw. 49,90 EUR zzgl. USt. für eine beA-Karte Signatur.
  2. Jeder Rechtsanwalt, der bis drei Monate vor beA-Start mindestens eine beA-Karte Basis bestellt, wird zum beA-Start mindestens eine beA-Karte Basis ausgeliefert bekommen. Die Bestellung bleibt aber auch anschließend weiter dauerhaft möglich und die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, auch spätere Bestellungen noch vor dem beA-Start auszuliefern.
  3. Das Auf- bzw. Nachladen qualifizierter Zertifikate auf eine beA-Karte zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen wird wie geplant voraussichtlich ab Ende Juni 2016 möglich sein. Alle Besteller einer beA-Karte Signatur werden rechtzeitig vorher noch gesondert darüber informiert. Aufgrund der großen Zahl an zu erzeugenden Zertifikaten kann es allerdings ab diesem Zeitpunkt einige Wochen dauern, bis alle bestellten qualifizierten Zertifikate erzeugt sind.
  4. Wer bereits früher eine Signaturkarte zur Erzeugung von qualifizierten elektronischen Signaturen benötigt, kann auch eine sogenannte „Bundesrechtsanwaltskammer-Signaturkarte“ bestellen unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkarte/signaturkarte-rechtsanwaelte, die unverzüglich lieferbar ist. Bitte beachten Sie, dass diese Signaturkarte keinen Zugriff auf das beA ermöglicht. Für den Zugriff auf das beA ist daher eine zusätzliche beA-Karte notwendig.
  5. Den Beginn der Auslieferung der beA-Karte Mitarbeiter, mit denen Mitarbeiter Zugriff auf das beA erhalten können, strebt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wie geplant noch im zweiten Quartal an. Vorbestellungen sind weiter über https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products möglich.
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