Kanzleiorganisation

Kosten für beA-Entwicklung dürfen umgelegt werden

Kosten für beA-Entwicklung dürfen umgelegt werden

Jeder Anwalt zahlt für das besondere elektronische Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird kommen – auch angesichts der aktuellen Verzögerungen. Weil jeder Anwalt und Notar im Rahmen seiner Kammermitgliedschaft von der BRAK an den Entwicklungs- und Betriebskosten beteiligt wird, ist es empfehlenswert, sich den kommenden Neuerungen mit positiver Grundhaltung zu nähern. Oder anders gesagt: Ob Sie wollen, oder nicht – Sie werden sich damit beschäftigen müssen. Dann nutzen Sie doch einfach die Vorteile!

Ein Rechtsanwalt aus NRW hatte gegen die Umlage der Kosten für das beA geklagt, konnte sich schlussendlich aber auch vor dem BGH nicht durchsetzen. Der Umlagebescheid in Höhe von gut € 60,- jährlich verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten. Das Urteil wurde am 11. Januar 2016 unter dem Az. AnwZ [Brfg] 33/15 veröffentlicht.

Nach Auffassung des Gerichts ist sogar der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt und stellt keinen Verstoß gegen Art. 12 GG dar. Kurz gesagt schränkt zwar die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation die Berufsfreiheit ein. Jedoch sind diese neuen Regeln zur Ausübung des Berufs durch „vernünftige Gründe des Gemeinwohls“ gerechtfertigt. Letztlich ist der Anwalt durch das beA „verlässlich, sicher und ohne Portokosten erreichbar“. Darüber hinaus hält die Mehrzahl der Anwaltsbetriebe die entsprechende Infrastruktur schon bereit, so dass die Umstellung nur geringe Kosten verursacht. Die Richter weisen auch darauf hin, dass allein mehr als 20 Millionen Euro Portokosten entfallen.

Weitere Infos dazu finden Sie im Artikel von RA Martin W. Huff, GF der RAK Köln

Fazit

Sicher werden in der nächsten Zeit und auch nach Einführung des beA noch rechtliche Detailfragen zu klären und technische Hürden zu nehmen sein. Manchem technischen und organisatorischen Fortschritt muss man sich einfach stellen – auch wenn zunächst die Nachteile zu überwiegen scheinen. Erst die Retrospektive taucht manche Innovation in strahlendes Licht. Das war vermutlich bei der Einführung des Telefax-Dienstes damals auch nicht anders.

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