Kanzleiorganisation

Wer seine Kanzlei schließen will, sollte rechtzeitig die Kanzleinachfolge regeln

Wer seine Kanzlei schließen will, sollte rechtzeitig die Kanzleinachfolge regeln

Verkauf der Kanzlei – Beratung sichert Vorteile für Verkäufer und Käufer

Wer plant, seine eigene Anwaltskanzlei zu schließen, kann dafür unterschiedliche Gründe haben. Unabhängig von den Entscheidungsgründen gilt es aber stets, einige Dinge zu beachten, denn ein Kanzleibetrieb kann Nachwirkungen haben. So empfiehlt es sich beispielsweise, Akten, die sich noch innerhalb der Aufbewahrungspflicht befinden, digital zu führen, weil sie sich auf diese Weise auch einfach archivieren lassen. Gleichzeitig ist jede Kanzleischließung ohne ein Nachfolgekonzept auch ein potenzieller Verlust, denn einfach zuschließen heißt auch, ohne finanziellen Ausgleich für erfolgreiches Wirken zu gehen. Es gibt Konzepte, die die Beendigung der anwaltlichen Tätigkeit lukrativ machen können.

Kanzleien werden nicht nur aus Altersgründen geschlossen, auch wenn dieser Fall sicher zu den vorrangigen Gründen für eine Niederlegung der anwaltlichen Tätigkeit gehört.
Jeder der vor der Entscheidung steht, seine Kanzlei dauerhaft zu schließen, sollte sich Gedanken darüber machen, ob dieser Schritt nicht für ihn selbst und einen interessierten, aktiven jungen Kollegen zu einem Erfolgsmodell werden kann. Die eigene Kanzlei ist meist ein Lebenswerk. Mit Herzblut aufgebaut und oft erfolgreich betrieben, verschenkt derjenige Geld, der nicht die Chance ergreift, einem jungen Kollegen „aufs Pferd“ zu helfen. Für Kanzleiinhaber und Gründer kann die Aufgabe des Geschäfts zu einer Win-Win-Situation werden – und das ohne außergewöhnlichen Aufwand.

Wie soll das gehen – Kanzleinachfolge?

Es gibt Beratungsunternehmen wie Maxtarget Business Consulting, die sich darauf spezialisiert haben, Kanzleiinhaber genau bei diesem Schritt zu begleiten. Es beginnt bei der Beratung, wie man in der letzten Periode vor der Schließung seine Kanzlei so fokussiert, dass sie für potenzielle Nachfolger interessant wird. Das bedeutet, nach Möglichkeit Schwerpunkte so zu setzen, dass nicht nur ein „toter“ Mandantenstamm vorhanden ist, sondern beispielsweise Beratungsverträge oder Mitgliedschaften in Netzwerken – z.B. als ADAC Anwalt – aufgebaut werden, aus denen auch Nachfolger noch Einnahmen erzielen können. Daneben kann ein Partner wie Maxtarget, der auf Erfolgsbasis honoriert wird, seine Netzwerke dafür einsetzen, schon vor der Übergabe einen Junior-Partner zu finden. Dieser kann dann schon frühzeitig als „Praktikant“ an Bord kommen, um Mandantschaft und Arbeitsweise kennenzulernen. Damit trägt Maxtarget nicht zuletzt dazu bei, dass die Kanzlei später auch in gute Hände kommt.

Weitere Informationen zur Kanzleinachfolgeberatung.

Ganz entscheidend ist jedoch der Wert der Kanzlei – für Verkäufer und Käufer. Für beide Seiten ist daher eine neutrale Bewertung von entscheidender Bedeutung, damit sich keiner übervorteilt fühlt.
Maxtarget bietet genau dieses Rating auf Basis objektiver Kriterien an und ebnet damit auch dem Käufer den Weg zu einer Fremdfinanzierung auf Basis belastbarer Daten.

Eine weitere Idee kann die Überführung der Kanzlei in ein Genossenschaftsmodell sein. Sind Sie interessiert?

Mehr Informationen über die genossenschaftliche Nachfolgevermittlung.

Lassen Sie sich über die Möglichkeiten gern persönlich und kostenlos von Maxtarget beraten. Senden Sie uns dazu bitte eine Anfrage über das Kontaktformular.

Kanzleischließung – was wird aus den Akten?

Wenn eine Kanzleinachfolge nicht gewünscht wird – letztlich eine vertane Chance – bleibt die Frage, was mit Akten und Fällen passiert, die noch nicht am Ende der verpflichtenden Aufbewahrungsfristen angelangt sind. Üblicherweise übernimmt der örtliche Anwaltsverein die Betreuung dieser papiergebundenen Akten bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie gelöscht werden dürfen.

Es gibt deutlich komfortablere, preiswerte Lösungen, die daneben keinen Lagerraum beanspruchen. Die Rede ist von digitalen Anwaltsaktenarchiven. Voraussetzung ist die Führung digitaler Akten – oder: Elektronische Akten, E-Akten.

ReNoStar bietet seinen Kunden die sichere Langzeitarchivierung in bestens gesicherten Rechenzentren an. Somit bedeutet externes Archivieren – auch für laufende Kanzleien – keinen Aufwand und keinen teuren Lagerraum. Akten können in ReNoStar einfach mit einem Kennzeichen versehen werden, sobald sie nicht mehr in den regulären Bewegungsdaten vorgehalten werden sollen. Dann werden sie automatisch zu Archivdaten. Diese können selbstverständlich jederzeit wieder eingesehen werden. Eine Veränderung ist jedoch dann nicht mehr möglich. Genau so wird dies für die Archivierung gefordert. Gleichzeitig lässt sich die Lösung mit einem ReNoStar Datenschutzmodul erweitern, das dann zu einem späteren Zeitpunkt das Löschen von den Daten nach DSGVO vorbereitet.

Wird eine Kanzlei ohne Nachfolger geschlossen, so können die Zugangsdaten zu dem Archiv an den Anwaltsverein weitergegeben werden, der sie bis zur endgültigen Löschung betreut. Somit ist auch hier nur noch minimaler Aufwand erforderlich, um fremde alte Akten zu verwalten.

Hier finden Sie mehr Informationen zum digitalen Aktenarchiv

Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage über das Kontaktformular.

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