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Gerichtsvollzieher im Fokus

Gerichtsvollzieher im Fokus

Ein interessanter Beruf mit besonderen Herausforderungen

Seit dem 1. April 2016 liegt für Anwälte und Inkassounternehmen das zentrale und nunmehr einheitliche Formular „Vollstreckungsauftrag“ vor. Ohne dieses Formular geht nichts mehr, wenn es um die Vollstreckung von Geldforderungen geht. Es gab auf Seiten der Anwälte viele Bedenken. KanzleiLife nimmt dieses Formular zum Anlass, um sich die Arbeit eines Gerichtsvollziehers genauer anzuschauen.

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GV Frank Engler

Frank Engler, 47, ist seit 23 Jahren Gerichtsvollzieher und als er angefangen hat, war er mit 24 der jüngste Gerichtsvollzieher in Baden. Viel hat sich verändert in der Zwischenzeit: „Gerichtsvollzieher erledigen heute Massenarbeit im Akkord, ich kenne meine Schuldner gar nicht mehr, weil ich nur noch Innendienst mache.“ Und dennoch, er liebt die Eigenständigkeit in seinem Beruf. „Es gibt eigentlich gar keine geregelte Arbeitszeit“, sagt er, daher sei es einfach wichtig, sich selbst gut zeitlich zu organisieren. Frank Engler arbeitet in Mannheim. In der drittgrößten Stadt Baden-Württembergs sind derzeit mit ihm 22 Gerichtsvollzieher unterwegs und alle haben viel zu tun. 500 laufende Verfahren hat Engler in der Regel auf dem Tisch.

Früher musste ein Gerichtsvollzieher raus. Er war ständig auf Achse, hat bei seinen „Kunden“ an der Haustür geklingelt, sich vorgestellt und zur Zahlung der titulierten Forderung aufgefordert,  viel mit ihnen geredet und konnte so die meisten irgendwie doch überzeugen, dass es besser ist zu zahlen. Engler betreut den flächenmäßig kleinsten Bezirk in Mannheim, doch der ist in den für Mannheim so typischen Straßen-Quadraten Q, R, S, T und U dicht bebaut: „Es gibt kein Haus, das ich nicht kenne“, sagt er voller Stolz.

Heute hätte er wohl kaum die Zeit, um sich diese Kompetenz für den Umgang mit den Schuldnern anzueignen, denn vieles läuft auch bei den Gerichtsvollziehern am Computer. Die Gesetzesnovelle des Bundes im Jahr 2013 zur Vereinfachung der Zwangsvollstreckung sollte den Gerichtsvollziehern die Informationsbeschaffung erleichtern. Ihre Befugnisse, sich Informationen beim Rentenversicherer, bei der Bundeszentrale für Steuern oder auch beim Kraftfahrt-Bundesamt zu besorgen, wurden eingeführt. Doch das bedeutet auch, mehr Arbeit im Büro und noch weniger Kontakt mit den Menschen.

Von der Digitalisierung ist Engler deshalb wenig begeistert. „Wenn wir hören, dass etwas digitalisiert wird, wird es teuer, denn alles muss dennoch ausgedruckt werden“ und das geht auf Kosten des Gerichtsvollziehers. Der ist nämlich finanziell verantwortlich für seinen Geschäftsbetrieb. Für Druckkosten gibt es keinen Kostentatbestand, kurzum, der Gerichtsvollzieher hat die Kosten selbst zu tragen.

Ein Formular muss mit Leben gefüllt werden

Das neue Formular für den Zwangsvollstreckungsantrag findet er gut und er ist auch froh, dass es einen verbindlichen Vollstreckungsauftrag gibt. Doch das Formular hat in der Praxis seine Tücken, denn auch hier ist nichts endgültig. Viele Ausnahme- und Sonderregelungen müssen erst durch die Praxis mit Leben gefüllt und entsprechend interpretiert werden. Der Anwalt schickt dieses Formular z. B. an die Verteilerstelle des Amtsgerichts in Mannheim und dort beginnt dann erst einmal die Suche nach dem Schuldner, der steht nämlich nicht mehr auf der ersten Seite, wie es früher war, sondern auf Seite zwei, das hält auf. Die Verteilung erfolgt über den Wohnort der Schuldner, die Suche ist also notwendig, damit der Auftrag beim zuständigen Gerichtsvollzieher ankommt.

Ein weiteres Problem: Eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer eilig, doch anhand des Formulars lässt sich nicht erkennen, wie schnell es im jeweiligen Fall gehen muss. Deshalb Englers Rat an die Anwaltschaft: „Bei einem Zustellungsauftrag bitte ein normales Anschreiben beilegen und ggf. mit eilt kennzeichnen.“ Für Zustellungsaufträge gilt der Formularzwang nicht!

Bis ein Gerichtsvollzieher aktiv wird, haben Gläubiger und Schuldner schon ein umfangreiches Erkenntnisverfahren/Mahnverfahren hinter sich. Frank Engler hat am meisten mit der Eintreibung von Ratenzahlungen zu tun und besonders liegt ihm die gütliche Einigung am Herzen. Er war schon bei vielen Räumungen dabei, hat schon einige Verhaftungen vorgenommen und hatte schon eine Pistole vor der Brust. Doch er sieht auch nach 23 Berufsjahren vor allem die Not vieler Schuldner. „Eigentlich“, so sagt er, „haben viele Schuldner hohe Moralvorstellungen“. „Sie haben Angst, schämen sich und haben kein Geld“ und dennoch laufe viel. Die Gesellschaft gehe immer von Zahlungsunwilligkeit aus, doch das sei selten der Fall. So sei die Scheidung zum Beispiel eine große Schuldenfalle.

Ein Gerichtsvollzieher müsse authentisch sein und eine gute Beziehung zum Schuldner aufbauen. Deshalb sei es auch so schlimm, dass der Gerichtsvollzieher heutzutage oft erst bei einer Verhaftung auf den Schuldner treffe. Denn die Vollstreckungsbescheide und Ladungen zur Vermögensauskunft werden in der Regel per Post zugestellt. Das ist bedeutend billiger für die Gläubiger. Aus Englers Sicht aber oftmals die teurere Lösung, weil eben frühzeitige Gespräche oft schneller zur zu einem Ergebnis führen könnten.

Macht Engler seinen Beruf noch gerne? „Mal so, mal so“ lautet die knappe Antwort. Die Respektlosigkeit gegenüber den Gerichtsvollziehern nehme zu, aber eine große Zahl von Menschen sei trotz aller Probleme bemüht, ihre Schulden zu bezahlen. Viele Zwangsvollstreckungsverfahren ziehen sich lange hin und wenn es tatsächlich bis zu einer Verhaftung geht, dauert es oft noch länger, weil die Schuldner vielfach falsche Adressen angeben oder sich sonst der Vollstreckung zu entziehen versuchen. Es gibt immer wieder Schuldner, die dann eins bis zwei Nächte in der JVA verbringen, dann sind sie meist weich gekocht. Amüsiert erinnert sich Engler aber auch an den Mann, der sich im Knast richtig wohlgefühlt hat und wochenlang saß.

Wie auch immer die Entwicklung in Zukunft sein wird, ob noch mehr Formulare entwickelt werden oder nicht, Gerichtsvollziehern geht es genau wie anderen Berufstätigen: sie stehen ständig unter Zeitdruck. Und Gerichtsvollzieher bewegen sich immer im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen von Gläubigern, Schuldnern und Aufsichtsbehörden.

Fazit

Den „Kunden“ graust es vor Gerichtsvollziehern, aber ihre Tätigkeit ist wichtig, denn letztlich geht es darum, einem berechtigten Gläubiger seinen Anspruch durchzusetzen, in den meisten Fällen Geld einzutreiben. Und nur ein Gerichtsvollzieher mit einem gewissen Einfühlungsvermögen ist in der Lage, den Schuldnern die Verpflichtung so weit als möglich zu erleichtern, wenn bei ihnen die Not sehr groß ist. Und neben den betroffenen Schuldnern sollte man immer auch an die Gläubiger denken, denn hier kann die Not ebenso groß sein, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Oft entsteht sogar der Eindruck, dass Schuldner einen höheren Schutz genießen als Gläubiger. Daher ein Plädoyer für mehr Gerichtsvollzieher, um diese von der reinen Büroarbeit wieder zu den Menschen zu bringen. Benötigt werden sie allemal bei der steigenden Zahl überschuldeter Bürger…

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