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EGVP – das Ende naht

EGVP – das Ende naht

Elektronischer Rechtsverkehr über das EGVP wird 2016 eingestellt

Der elektronische Rechtsverkehr ändert seine technische Infrastruktur. Nach Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) resp. des besonderen elektronischen Notarpostfachs (beN) wird der EGVP-Dienst sukzessive eingestellt. Dementsprechend gilt es für jede Kanzlei, die EGVP für eine Übergangszeit noch nutzen möchte, den Umstieg auf den Governikus Communicator nicht zu verpassen. Wer eine professionelle Kanzleisoftware einsetzt, erhält den Zugang hierzu automatisch. Der sog. „EGVP-Installer“ ist allerspätestens ab 1.9.2016 nicht mehr verfügbar.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten erweitert die elektronischen Zugangswege für die Anwaltschaft zur Justiz. Es verpflichtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gem. § 31a BRAO, zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Über dieses wird zukünftig die elektronische Kommunikation von Anwälten abgewickelt. Für Notare steht ab diesem Zeitpunkt parallel das besondere elektronische Notarpostfach zur Verfügung.

Das bedeutet, dass die bisher bewährten Kommunikations-Infrastrukturkomponenten für die Nutzung des EGVP nur noch Nicht-Anwälten und Nicht-Notaren zur Verfügung gestellt werden. Sende- und Empfangskomponenten stellen ab 2016 nur noch Softwarehersteller für die Bürger bereit. Der sog. EGVP-Installer wurde ursprünglich bereits mit Wirkung zum 01.01.2016 abgekündigt, so wie der Support für den Client, der Ende März 2016 enden sollte. Nun gab es kurzfristig noch eine Verlängerung bis zum 1.9.2016. Aber das darf nicht davon ablenken, dass EGVP mit der flächendeckenden Nutzung von besonderem Anwalts- und Notarpostfach noch im Jahr 2016 enden wird!

Die im Hintergrund aktiven Funktionen des EGVP-Clients stehen dessen ungeachtet – für Bürger! – noch etwas länger zur Verfügung, bevor sie ebenfalls endgültig abgeschaltet werden. Danach wird es nur noch eine einfache Lösung geben, um bereits empfangene Nachrichten anzusehen und zu verwalten.

Folgen für Anwälte und Notare als Nutzer von EGVP

  • Rechtsanwälte nutzen das beA, betrieben durch die Bundesrechtsanwaltskammer
  • Notare nutzen das beN, betrieben durch die Bundesnotarkammer

Folgen für andere Nutzer des EGVP

Firmen, Behörden oder Bürger, die den EGVP-Bürger-Client professionelle nutzen, müssen nach Abkündigung eine andere EGVP-Sende-und Empfangskomponente verwenden.

In Betracht kommen:

  • Nutzung eines Drittproduktes, das für den OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr registriert ist
  • Nutzung einer selbst entwickelten EGVP-Sende- und Empfangskomponente
  • Integration von EGVP-Enterprise in eine Fachsoftware (Hinweis: Die Nutzung von EGVP-Enterprise kann unter bestimmten Umständen bei der Justiz beantragt werden. Als spezielle Serveranwendung kann sie jedoch nicht auf lokalen Arbeitsplätzen genutzt werden)
  • Bereitstellung einer spezifischen Lösung durch die zuständigen Rechenzentren oder Fachsoftwarehersteller

Zusatzinformation: Für all diejenigen Bürger, die nur sehr selten einen elektronischen Zugang zur Justiz benötigen, wird rechtzeitig ein „Onlineformular WEB-EGVP“ bereitgestellt. Auf diesem Wege ist es möglich, elektronische Dokumente einzureichen. Allerdings erhalten Bürger keine elektronische Rückantwort. Somit wäre dieser „improvisierte“ Weg für Rechtsanwälte und Notare völlig ungeeignet.

 


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