Baden-Württemberg will Justiz 4.0
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland deutschlandweit seit Mai 2016 am Arbeitsgericht in Stuttgart und seit Juni 2016 am Landgericht in Mannheim zwei Pilotprojekte zur vollelektronischen Gerichtsakte unter dem Titel eJustice initiiert. Die Richter an jeweils vier Arbeitsgerichtskammern und vier Zivilkammern am Landgericht bearbeiten neu eingehende Verfahren nun nur noch am Computer.
Selbst wenn die Akten oder Schriftschätze von Rechtsanwälten noch als Papier kommen, werden sie eingescannt und dann elektronisch bearbeitet. Das ist im Moment zwar noch etwas aufwändig, aber die Justiz hofft auf eine Sogwirkung und wünscht sich, dass die Anwaltschaft möglichst bald total auf die e-Akte umstellt.
Der neue Minister der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg, Guido Wolf, Chef über 19 000 Richter und Justizangestellte, ist von eJustice begeistert: „Wir wollen Justiz 4.0 pur, wir wollen nicht nur in der Wirtschaft den Industriestandard 4.0 forcieren, sondern gehen als Regierung auch selbst vorneweg.“
Guido Wolf ist zwar vorsichtig, aber es sei schon so etwas wie eine historische Stunde. Ziel ist es, bis 2020 an allen Gerichten in Baden-Württemberg nur noch elektronisch zu arbeiten. Allein in Baden-Württemberg stehen jährlich bis zu 850 000 Gerichtsverfahren an. Bis 2018 schon müssen nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten( FördElRV) alle Gerichte bundesweit elektronisch erreichbar sein.
Für Holger Radke, Vizepräsident des Landgerichts in Mannheim, ist es eine Freude, dass die Aktenberge, die mit rollenden Aktenwagen hin und her geschoben werden, bald passé sind. Mit viel Begeisterung präsentiert er bei der Vorstellung der vollelektronischen Gerichtsakte das neue Programm. Die e-Akte ermögliche einen schnellen Datenaustausch, es können mehrere Personen gleichzeitig an einer Akte arbeiten, Richter können die Akte leicht mit nach Hause nehmen und das sei, so der Leiter des IT-Ressorts im Justizministerium in Stuttgart, Jens Altemeier, gerade auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Aber noch bedeutender sei, dass sich Verfahren beschleunigen ließen, alleine dadurch, dass Akten nicht ständig per Post hin und her geschickt werden müssten.
Altemeier ist mit seinen 41 Jahren zuständig für alle IT-Belange der baden-württembergischen Justiz. Er hat Jura studiert, war über drei Jahre Staatsanwalt und zwei Jahre Richter. Seit den 90er Jahren begeistert er sich für Elektronik und Digitalisierung. Er kennt also die Arbeitsweisen in der Justiz von verschiedenen Seiten und ist stolz, dass Baden-Württemberg in Sachen eJustice in vielen Bereichen Vorreiter war und ist.
EJustice hat in Baden-Württemberg hohe Bedeutung
Wichtig war ihm deshalb auch, dass sich die 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem ersten Schritt an der Pilotierung in Stuttgart und Mannheim teilnehmen, mit der neuen Technik wohl fühlen. Nicht nur die modernste Hard- und Software ermöglichen den schnelleren Datenaustausch und die leichte Verfahrensbearbeitung, sondern auch die leichte Bedienbarkeit hat es dem IT-Juristen angetan. Vorbild war auch die Nutzerfreundlichkeit von iPads und Tablets, so können die Richter an zwei Bildschirmen arbeiten und per Touchscreen in den Akten blättern. Vielleicht fällt damit denen, die nicht so sehr auf Technik stehen, der Abschied von der Papierakte nicht so schwer.
Es gibt natürlich Vorbehalte in der Richterschaft, zumal auch nicht alles per Knopfdruck einwand- und fehlerfrei laufen kann. Deshalb gibt es ja die Pilotprojekte, um im realen Einsatz und in Echtzeit zu sehen, wie alles funktioniert. So gibt es gleichzeitig auch viele Mitarbeiter, die sich anstecken lassen von der Leichtigkeit, mit der die Systeme zu bedienen sind. Bei jungen Juristen gehört die Affinität zu Elektronik und das Arbeiten am Computer eh schon zu den Einstellungsbedingungen, zumal die Studenten heute nicht mehr ohne Computer und Internet auskommen.
„Elektronische Post rechnet sich auch für die Anwälte“, erklärt Altemeier. „Sie sparen Porto, die Schriftsätze gehen pünktlich und schnell zu und vor allem bekommen sie sofort eine Bestätigung, dass die Post eingegangen ist.“ Er empfehle daher jeder Kanzlei, sich möglichst schnell auf den elektronischen Rechtsverkehr einzustellen. 25 Millionen € investiert Baden-Württemberg bis 2022 in den Umbau der Justiz. Die Projekte gehören zu der gesamten Etablierung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland. Im Moment sieht es zwar noch ein bisschen so aus, als ginge jedes Bundesland einen eigenen Weg. Aber wie auch immer die Projekte im Moment aussehen, ab 2018 muss bundesweit die Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen sein.
Sicherheit entscheidet
Sicherheit ist dabei eines der wichtigsten Themen. Daher muss das gesamte eJustice-Projekt in engem Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) als Schnittstelle nach außen betrachtet werden. Schließlich soll darüber der Austausch der Daten zwischen Anwälten und Gerichten, aber auch der Anwälte untereinander, auf höchstem Sicherheitsniveau laufen.
Bis spätestens 1.1.2022, so sieht es das Gesetz vor, müssen Rechtsanwälte, Behörden und andere so genannte „professionelle Einreicher“ ihre Schreiben rein elektronisch bei den Gerichten einreichen. Nur die Bürger haben noch die Wahl, sie dürfen ihre Schreiben auch per Post oder Fax an das Gericht senden.
Die Straf- und Verfassungsgerichtsbarkeit sind von den Regelungen bisher noch nicht erfasst. Aber das Bundesjustizministerium bringt bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg.
Wer mehr über eJustice in Baden-Württemberg erfahren will, kann sich auf der vom baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa bereitgestellten Internetseite informieren: http://ejustice-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ueber+uns
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