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Beleidigung in sozialen Medien

Beleidigung in sozialen Medien

Für Juristen ein neues Geschäftsfeld?

Auch die weithin genutzten und teils missbrauchten sozialen Medien, allen voran Facebook, sind kein rechtsfreier Raum. Gut so! Nach und nach beginnen Gerichte, ehrverletzende Beiträge oder „Posts“ auf Antrag entsprechend zu beurteilen und am Ende zu verurteilen. Hier tut sich ein neues Spezialgebiet und eine potenzielle Umsatzchance für Rechtsanwälte auf, sich hier zu spezialisieren, sei es im Strafrecht oder auch für weitergehende zivilrechtliche Verfahren, bei denen es um Schmerzensgeld gehen könnte…

Das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2016 ist eindeutig: Eine 14-jährige Schülerin hatte ihren Lehrer in Facebook gemobbt und wurde zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Was war passiert? Das Mädchen hatte ihren Lehrer heimlich im Klassenraum fotografiert, das Bild auf ihrer Facebook-Seite gepostet und mit dem – auch grammatikalisch – bedenklichen Zusatz «Behinderter Lehrer ever» erst zur Beleidigung gemacht. Mutig hat der Lehrer neben dem Klassenbucheintrag Strafantrag gestellt. Die Sache wurde wegen des jugendlichen Alters der Schülerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Problematisch sei nach Ansicht der Richterin, dass die Schülerin die Beleidigung durch ihre persönlichen Facebook-Einstellungen nicht nur ihren Freunden, sondern auch den Freunden der Freunde öffentlich gemacht habe, also „einem relativ großen Personenkreis“. Irgendjemand aus diesem Kreis hatte die Angelegenheit in der Folge „gepetzt“, so dass auch der Lehrer erfuhr, wo er am digitalen Pranger stand.

Die Richterin ergänzte, dass die Schülerin ja nun selbst erfahren habe, wie sich ein öffentlicher Spießrutenlauf anfühlt, als die durch das Spalier wartender Fotografen und Kameraleute den Saal betreten hatte. 

„Es ist zu hoffen, dass der Richterspruch eine positive Signalwirkung auslöst“, sagte Dorothea Schäfer, die Landesvorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW. Lehrer müssten sich nicht beleidigen lassen.

Anders sieht es die Landesschülervertretung: Dass der Lehrer gleich zur Anzeige gegriffen habe, zeuge von einem sehr bedauerlichen konfrontativen Umgang mit Konflikten. Die Schülervertreter meinten: „Als ausgebildeter Pädagoge sollte man andere Möglichkeiten finden.“

Fazit

Beurteilen Sie selbst, wie Sie damit umgegangen wären und welche Möglichkeiten der juristischen Aufarbeitung Sie ziehen würden…

Nachtrag:

 Beleidigungen in sozialen Netzwerken und deren Konsequenzen werden oft unterschätzt

Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, egal, ob auf der Straße oder im Internet. Trotzdem glauben nach einer Forsa-Umfrage 28 Prozent, dass Ehrverletzungen in der Öffentlichkeit höher bestraft würden als im Netz. Richtig ist: Juristisch macht das keinen Unterschied!

Ein automatisiertes Filtersystem zum Schutz vor Beleidigungen in

sozialen Netzwerken fänden 54 Prozent der Befragten. Das wünschen sich besonders die Befragten, die älter als 50 Jahre alt waren – mit einem Anteil von 70 Prozent. Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins
waren 1004 Menschen zwischen 18 und 60 Jahren befragt worden.

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