Der Anwalt im Netz
Historisch gewachsen gibt es bereits große, sehr bekannte Anwaltsnetze. Das größte ist der Deutsche Anwaltverein mit fast 70.000 Mitgliedern. Bedingt durch die Größe können hier jedoch eher sehr globale gemeinsame Interessen wie wirtschaftliche Vorteile und Fortbildung vereint werden. Netze, die darauf ausgerichtet sind, Mandate zu beschaffen sind schon dünner gesät. Wo aber sind die Netze, die Anwaltskanzleien überörtlich verbinden, um sich nur bei Bedarf und dann auf dem fachlichen Sektor zu vernetzen?
So könnte es in vielen Kanzleien von Einzelanwälten durchaus einmal notwendig werden, eine befristete Vertretung zu finden, beispielsweise wenn der Anwalt längerfristig erkrankt. Oder wie wäre es, einen Kollegen zu finden, der einem in einer sehr speziellen, möglicherweise noch fremden Thematik unter die Arme greift? Solch ein Partneranwalt könnte im Hintergrund den Fall juristisch erarbeiten, um ihn dann dem beauftragenden Anwalt zu übergeben, der ihn dann vor Ort vertritt. Dabei wäre eine Aufteilung der Gebühren denkbar. Auch gibt es kein Netz, das Großmandate effizient bedienen kann, beispielsweise für Inkassoanwälte, die auf Bundesebene für Inkassofirmen oder Großunternehmen tätig werden möchten. Eine entsprechende Vernetzung könnte so weit reichen, dass sogar ein Anschluss an die ERP-Systeme der Mandanten erfolgt, um Aufträge, Fristen und erfolgreiche Beitreibungen sofort abbilden zu können.
Im Netz fischen
Durch das Internet können Mandate ganz gezielt beschafft und in ein Netz abgegeben werden. „Frag einen Anwalt“ ist ein Beispiel dafür. Mehr noch gilt dies für die Opferhilfe „Der Weiße Ring“, der auf eine breite Basis von Strafverteidigern zugreifen kann, um Opfern von Stalking oder Gewalt sehr schnell und effizient zu helfen. Der nächste logische Schritt sind nun Netzwerke, die ganzheitliche Rechtsberatung vermitteln können. Dies setzt voraus, dass sich Anwälte auch technisch entsprechend ausrüsten, so dass die Aufträge überörtlich an die Kanzleisoftware der in Frage kommenden Mitgliedsanwälte übermittelt werden.
Dazu sind in den Kanzleien technische Voraussetzungen zu schaffen, um elektronischen Aktenaustausch überhaupt möglich zu machen. So nimmt Anwalt 1 einen Fall auf, den er selbst nicht bearbeiten kann, und legt eine entsprechende Akte im System an. Er gibt den Auftrag als „Arbeit gegen Stundensatz“ an einen Unterbevollmächtigten Anwalt 2 ab und beschafft sich auf diese Weise das Know-how, das er sich ansonsten selbst mit unwirtschaftlich hohem Aufwand selbst hätte erarbeiten müssen.
Technik ertragssteigernd nutzen
Neben dem elektronischen Austausch der Akten muss die eingesetzte Kanzleisoftware natürlich auch das Thema Interessenkollision abbilden können, damit nicht der beauftragte fremde Anwalt zufällig auch Vertreter der Gegenseite ist. Solche Lösungen sind auf dem Markt verfügbar. Auch Terminsabsprachen gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen einer vernetzten Zusammenarbeit. Dazu sind sog. Gruppen-Kalender erforderlich. Hilfreich wäre darüber hinaus ein zentraler Koordinator, der den Austausch von Informationen steuert, betreut und ggf. sogar abrechnet.
Abrechnungen könnten dabei ein wichtiges Dienstleistungsthema werden. Wie in der kommerziellen Welt (Ärzte, Kliniken, Einzelhandel) ließen sich auf diesem Wege durch Abrechnungszentren weitere Effizienzsteigerungen für alle beteiligten Kanzleien erreichen. Ein weiterer entscheidender Vorteil für die Juristen ist die Möglichkeit, sich in einem solchen Modell noch besser auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren zu können. Denkt man diese Idee weiter, könnte man daneben auch noch die Liquidität verbessern, indem die zentrale Abrechnungsstelle gleichzeitig über die Forderungsabtretung an eine Factoring-Gesellschaft für einen schnelleren Geldeingang sorgt.
Wer sich mit der Idee anfreunden kann, ein sog. Back-Office einzurichten, in dem zentral die organisatorischen Kernaufgaben einer Kanzleiorganisation ausgeführt werden, eröffnet sich möglicherweise neue Ertragsquellen – die Zusammenarbeit mit Groß- und Industriemandanten. Bei diesen ist oft ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, wenn das Unternehmen selbst nach ISO zertifiziert ist und dementsprechend auch nur mit solchen Partnerunternehmen zusammenarbeiten darf.
Dazu gilt es auch, einige technische Hürden zu meistern. So ist es in der Regel Voraussetzung, die Zusammenarbeit auf gewisse zertifizierte (technische) Standards zu stützen. Mittels sog. Matrix-Zertifizierungen ist deren Einhaltung jedoch auch für kleinere Kanzleien keine unüberwindliche zeitliche und finanzielle Hürde. Solche Zertifizierungen sind für alle Beteiligten erheblich günstiger und schneller zu erreichen als Einzelzertifizierungen. Auf diese Weise vernetzt wird es immer effizienter und einfacher für Kanzleien, sich auch inhaltlich gegenseitig zu vertreten und dabei die geforderten Qualitätsstandards einzuhalten.
Starten Sie jetzt in Ihre Zukunft
Wer sich nun fragt, wo ein solches Netz möglicherweise bereits entsteht, der kann sich ausführlich bei der Maxtarget Business Consulting www.maxtarget.de informieren.
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