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Rechtsanwälte zeigen wenig Interesse am beA

Rechtsanwälte zeigen wenig Interesse am beA

In fünf Wochen geht das besondere elektronische Postfach (beA) an den Start. Ab dem 29. September steht das Postfach allen Rechtsanwälten empfangsbereit zur Verfügung. Doch bisher sind bei der Bundesnotarkammer in Berlin etwa 77.000 Kartenbestellungen eingegangen, davon knapp 40.000 beA-Karten „Signatur“. Das heißt, dass nicht einmal die Hälfte der 164 000 Anwälte in Deutschland in Sachen beA aktiv wurde.

Den beA-Start kann man schon als etwas holprig bezeichnen. Ursprünglich sollte der Startschuss am 1.1.2016 fallen. Diesen Termin musste die BRAK verschieben, die Gründe lagen wohl in der Technik. Die BRAK legte daraufhin den 29.9.2016 für die Einführung des beA fest. Dann klagten insgesamt vier Rechtsanwälte gegen die Nutzungspflicht. Die Idee des Gesetzgebers, mit dem beA den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland voranzutreiben, war wohl zu ungenau ausgedrückt. So beschied der II. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin in einem Eilverfahren, dass die Nutzung jedem Anwalt frei gestellt werden müsse. Das Hauptsacheverfahren der Rechtsanwälte Heidemann ist inzwischen terminiert. Es steht genau einen Tag, also am 28. September, vor der Einführung des beA auf dem AGH-Geschäftsplan.

Übergangsfrist als Chance zum Erproben des beA nutzen

Das BMJV hat inzwischen eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem vorsieht, den Anwälten die Nutzung des beA bis zum 1.1.2018 frei zu stellen. Der Bundesrat entscheidet darüber am 23.September. All das scheint jetzt dazu zu führen, dass viele Anwälte sich noch Zeit nehmen, bis sie sich für das beA anmelden. Offiziell ist dazu keine Stellungnahme von der BRAK zu bekommen, allerdings vertritt man dort die Auffassung, dass es für die Anwälte eine Chance und klug sei, sich möglichst frühzeitig mit dem beA zu befassen.

Die Bundesnotarkammer ist durchaus in der Lage, am Tag mehrere Tausend Karten zu produzieren, aber alles auf einmal geht auch dort nicht. Die BRAK hatte auch in ihrem Newsletter Anfang August noch einmal darum gebeten, möglichst umgehend die Karte zu bestellen. Bisher gab es darauf wenig Resonanz.

Ausführliche Informationen zum beA bietet die Sonderseite der BRAK

http://bea.brak.de/

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