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Formular „Vollstreckungsauftrag“ jetzt verfügbar

Formular „Vollstreckungsauftrag“ jetzt verfügbar

Neues Formular „Vollstreckungsauftrag“ – ab 1. April 2016 verpflichtend!

Die ab 1. April 2016 gültigen, neuen Vollstreckungsaufträge an Gerichtvollzieher sollen die Beauftragung vereinheitlichen. Allerdings gibt es, wie auch in der Vergangenheit schon bei ähnlichen Formularen, einige Unstimmigkeiten, die bei der Gestaltung der Formulare nicht zweifelsfrei umgesetzt wurden. So können manche Positionen sehr unterschiedlich interpretiert werden. Für ein Plus an Rechtssicherheit hat ReNoStar mit verantwortlichen Stellen die Problemstellen besprochen, um seinen Kunden nun Ausfüllhinweise zu geben und Unsicherheiten sowie Fehler zu vermeiden.

Ab 1. April 2016 werden Gerichtsvollzieher durch ein einheitliches, neues Formular zur Vollstreckung von Geldforderungen beauftragt. Dieses Formular ist bindend. Die zugehörige „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung – GVFV) trat am 1. Oktober 2015 in Kraft. Gem. § 5 GVFV ist das Formular ab dem 1. April 2016 verbindlich zu nutzen.

Neues Formular – Besonderheiten berücksichtigen

Die Verordnung schafft ein einheitliches Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (GV) zur Vollstreckung von Geldforderungen. Leider wurde es zunächst nicht für die elektronische Verwendung durch die Nutzer eingeführt (s. Bundesrats-Drucksache 336/15 (neu) vom 07.08.15). Aus diesem Grund gilt es, die Verordnung und ihre Ausnahmeregelungen praxisgerecht zu interpretieren.

Dies ist insbesondere deshalb relevant für jede Kanzlei, weil potenzielle Monierungen durch den GV ggf. zu einer verspäteten Bearbeitung führen könnten. Gerät die Vollstreckung daher beispielsweise in Verzug, so dass ein anderer Gläubiger vorher zu vollstrecken in der Lage ist, so könnte dies zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt führen.

Kanzleien, die keine professionelle Software einsetzen, sollten sich dessen bewusst sein. Manche Kanzleisoftware-Hersteller bieten Ihren Kunden daher stark vergünstigte Online-Schulungen zu diesem Thema an.

GVFV und Formulare finden Sie hier

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