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EDV-Gerichtstag 2016 – Eine Justiz ohne ‚E‘ ist möglich, aber sinnlos

EDV-Gerichtstag 2016 – Eine Justiz ohne ‚E‘ ist möglich, aber sinnlos

Seit 25 Jahren im Auftrag der digitalen Evolution

Der 25. Deutsche EDV-Gerichtstag in Saarbrücken stand in diesem September unter dem Motto ‚Genug geredet – setzen wir’s um‘. Wenn es denn so einfach wäre. So wurde bereits in den Auftaktreden klar, dass manche Entwicklung – beispielsweise das beA – schon viel weiter sein könnte, wenn sie nicht von wenigen behindert würde. Generell zeigt die Veranstaltung mit 750 Teilnehmern einmal mehr, dass das Interesse an der digitalen Fortentwicklung groß ist. Und nicht zuletzt die Mitglieder des Vereins aus Anwaltschaft, Gerichten und Lehre sind durchaus sehr engagiert, um die vielfältigen Möglichkeiten einer sinnvollen IT-Nutzung weiter zu entwickeln und zu propagieren.

Der Verein ‚Deutscher EDV-Gerichtstag e.V‘ ist mit seinen 25 Jahren im besten Alter. Dass 25 Jahre in diesem Markt eine lange Zeit ist, merkt der geneigte Leser schon am Kürzel EDV. War es damals noch die elektronische Datenverarbeitung, spricht man heute längst von der Informations-Technologie – IT. Aber das sind Marginalien. Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. iur. Stephan Ory gilt mehr denn je die Erkenntnis, dass die Technik ein wichtiges Arbeitsmittel für Juristen ist, und das mit steigender Bedeutung. In diesem Zusammenhang findet er es denn auch befremdlich, dass in den Klagen gegen die verpflichtende Nutzung des beA vor dem Anwaltsgerichtshof von einem Eingriff in die freie Advokatur die Rede ist. Nach seiner Auffassung gibt es deutlich einschneidendere Eingriffe, die akzeptiert wurden. Sicher sei ein solch neues Produkt nicht von Anfang an und für alle Ewigkeit hundertprozentig frei von Fehlern, aber dies sei bei Softwareprodukten auch keine Ausnahme. Es geht nach seiner Auffassung viel mehr darum, mit der Zeit an den Fehlern zu wachsen und diese zu eliminieren. Und das geht nur, indem man mit der Nutzung beginnt – Also zurück zum Motto: ‚Genug geredet, – setzen wir’s um‘.

In einem kurzweiligen Vortrag berichtete Gründungsmitglied Prof. Dr. iur. Maximilian Herberger aus den Kindertagen des EDV-Gerichtstags der immer schon mit Bedenken gegen den Einsatz von IT zu kämpfen hatte.

Andere Länder, modernere IT

Gastland des EDV-GT war Italien. In einem höchst professionellen Vortrag – mit Einsatz modernster Präsentationstechnik, die bei den Italienern auch funktionierte – stellten die Abgesandten der italienischen Justiz vor, wie dort innerhalb einer überschaubaren Zeit das Zivilprozesswesen mit einem digitalen Dokumentenaustausch ausgestattet wurde. Einer der Gründe für die Einführung war die Geografie des Landes mit teils extrem großen Entfernungen, die nun nicht mehr per Post, sondern elektronisch und digital von den Dokumenten überbrückt werden. Auf diese Weise sind Akten sofort an jedem Ort verfügbar. Sogar eine Konnektivität nach außen wurde berücksichtigt. Millionen von Akten sind in sieben dezentralen Rechenzentren sicher abgelegt und jederzeit verfügbar. 4.500 Richter, 20.000 Gerichtsmitarbeiter, 250.000 Rechtsanwälte und 4,6 Millionen Firmen können digital mit den Gerichten kommunizieren. So werden neben dem Performancegewinn jährlich etwa 55 Millionen Euro eingespart. Ziel ist es, daneben ein Online-Portal für Versteigerungen einzuführen sowie eine IT-basierte Lösung zur schnelleren Abwicklung von Insolvenzverfahren. Die Integration in kommende europäische Systeme wurde bereits bei der Entwicklung berücksichtigt.

Das Grusswort des Bundesjustizministers

Bundesjustizminister Heiko Maas, der seine Alma Mater in Saarbrücken hat, forderte ebenfalls die weitere Umsetzung der Digitalisierung: Der Titel des EDV-GT Eine Justiz ohne ‚E‘ ist möglich, aber sinnlos „greift eine Feststellung von Vicco von Bülow, alias Loriot, auf. Allerdings ging es Loriot dabei um die Liebe zu einer ganz besonderen Hunderasse. Loriot hat formuliert: ‚Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos.‘

Diese erkannte Sinnlosigkeit lasse sich auf die Digitalisierung der Justiz übertragen. Eine Justiz ohne Computer sei  zwar möglich, aber sinnvoll sei das im digitalen Zeitalter sicher nicht mehr. Das habe nicht nur etwas mit der Effizienz zu tun, sondern die Justiz wäre dann auch abgekoppelt von der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger.

Die Digitalisierung ist ein Totalphänomen. Sie betrifft heute alle Lebensbereiche. Wir kaufen über das Internet ein, kommunizieren und pflegen soziale Kontakte: Nur Rechtsschutz soll es ausschließlich analog geben? Die Justiz würde da schnell rückständig wirken. Und nicht nur das: Es geht auch um ihre Bürgernähe. Das ‚E‘ in der Justiz gewinnt heute besonders da an Bedeutung, wo Strukturreformen bei den Gerichten den demografischen Wandel und den Rückgang der Bevölkerung nachzeichnen.“

Im Zusammenhang mit dem ‚E‘ ist es nur folgerichtig, dass der Minister die Bedeutung des Datenschutzes besonders hervorhebt und damit verbunden die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie trat am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar ist sie damit ab dem 25. Mai 2018. Das hohe Datenschutzniveau der Bundesrepublik wird damit auf ein internationales Level befördert und bietet für deutsche IT-Sicherheits-Unternehmen die Chance, einen Markt von 500 Millionen Menschen zu adressieren.

Das beA(-lin) – Nachfolger des BER?

Das beA war eines der wichtigen Anwaltsthemen auf dem EDV-GT. Der Verordnung des BMJV, die es ermöglichen soll, das beA am 29. September scharf zu schalten hat der Bundesrat am Freitagnachmittag zugestimmt. Die BRAK hatte ja schon einige Tage zuvor mitgeteilt, dass die Arbeiten fertig sind und sie das beA empfangsbereit schalten kann. Doch wie wir auf dem Kongress hörten, wurden trotz der grundsätzlich fertiggestellten beAs keine Schnittstellen an die Softwarehersteller übermittelt. Damit wird die überwiegende Vielzahl der Rechtsanwälte, die das beA zusammen mit der elektronischen Akte in einer Kanzleisoftware nutzen möchte, noch weiter warten müssen, denn die Softwarehersteller brauchen ja auch noch Zeit, um die Schnittstellen einzurichten und vor allem potenzielle Fehler zu vermeiden. Dementsprechend wird das beA, sollte denn vor dem AGH am 28. September diesbezüglich eine positive Entscheidung fallen, trotzdem noch etwas auf sich warten lassen. Aus der Anwaltschaft und Aktiven der Anwaltskammern hörten wir auch von weiteren Problemen beim beA, das beispielsweise selbst in der Browseranwendung auf bestimmten Betriebssystem- und Hardwareumgebungen noch nicht stabil läuft.

Diese kurze Momentaufnahme soll zunächst genügen. Weitere spezifische Themen vom EDG-GT reichen wir nach.

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