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BRAK –Präsident Schäfer: „Man sollte sich der Herausforderung stellen“

BRAK –Präsident Schäfer: „Man sollte sich der Herausforderung stellen“

Interview mit Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer über die Zukunft der Anwaltschaft

(mb) – kanzleiLIFE als Anwalts-Magazin mit dem Fokus auf Optimierung der Organisation und Arbeitsprozesse in der Kanzlei hatte die Gelegenheit, den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehard Schäfer, zu einem Blick in die Zukunft zu befragen.

  • Herr Schäfer Sie hören LegalTech, KI und IT im Rechtsmarkt, was fällt Ihnen dazu als erstes ein?

beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach!

  • Warum sind die Anwälte so zögerlich beim beA?

Das beA ist eine völlig neue Einrichtung, an die man sich erst gewöhnen muss. Da die passive Pflicht zur Nutzung erst zum 1.1.2018 eintritt, ist die Versuchung für einen zeitlich ausgelasteten Rechtsanwalt natürlich groß, dieses neue Thema auf der Agenda nach hinten zu schieben.

  • Dann haben die Anwälte wirklich so viel anderes zu tun?

(lacht): Das nehme ich an. Sicher kommt auch ein wenig Angst vor der Neuerung oder Ungewissheit vor dem Neuen hinzu.

  • Die Anwaltschaft verhält sich also so wie der Durchschnitt der Bevölkerung bei neuen Entwicklungen?

Richtig, bei uns gilt die Gaußsche Verteilungskurve genauso wie bei anderen Gruppen der Menschheit. Allerdings haben wir in den letzten Wochen festgestellt, dass die Erstregistrierungsrate deutlich ansteigt. Viele Kolleginnen und Kollegen scheinen sich dem Thema also zu öffnen. Dies ist erfreulich.

  • Sind Sie ein LegalTech-Optimist?

Was ist ein LegalTech-Optimist? Ich gehe davon aus, dass durch LegalTech oder alles, was sich damit verbindet, die Arbeit für den einzelnen Anwalt, sofern er etwas zu tun hat, verbessert. Ich muss aber eine Einschränkung machen: Ich nehme an, dass die technischen Neuerungen einen Teil des anwaltlichen Geschäftes übernehmen könnten. Technik kann in bestimmten Bereichen mehr leisten als der menschliche Geist. Dies gilt allein schon hinsichtlich der Einsatzzeit, da Technik rund um die Uhr, auch am Wochenende und in der Schlafenszeit, arbeiten kann. Ich will damit sagen: Wir werden mit Veränderungen konfrontiert, die zwar unser Berufsbild nicht verändern, aber unsere Tätigkeit.

  • Was würden Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen angesichts dieser Situation empfehlen?

Aufgeschlossenheit. Man sollte sich der Herausforderung stellen.

  • Eher zupackend sein?

Das mit dem Zupacken ist so eine Sache. Es setzt voraus, dass ich weiß, was ich konkret tun muss. Dies wiederum hängt nun von vielen Faktoren und Fragen ab: Wie ist meine Kanzlei aufgestellt, welche beruflichen Ziele will ich erreichen, wie lange möchte ich tätig sein, welche konkreten Arbeitsfelder möchte ich abdecken? Und nicht zuletzt: Inwieweit lässt sich meine Arbeitsweise durch LegalTech verbessern oder ersetzen? Auf diese Fragen müssen Antworten gefunden und ein entsprechender Plan entwickelt werden. Selbstverständlich kann ich mich mit allem befassen, zumal Digitalisierung aktuell in aller Munde ist. Ob ich daraus jedoch einen eigenen Handlungsplan ableiten kann, hängt davon ab, wie intensiv ich mich mit dem Thema befasse und wie ich mir Kenntnis davon verschaffe, wie ich für mich das, was mit LegalTech verbunden ist, positiv einsetzen kann.

  • Wie sehr müssen Sie sich als Präsident der BRAK für LegalTech interessieren und was können Sie an Kollegen weitergeben?

Ich muss – und will – mich dafür interessieren, dass das beA läuft. Denn die BRAK hat die gesetzliche Aufgabe, das besondere elektronische Anwaltspostfach zu entwickeln und zu betreiben. Insofern liegt mein Fokus selbstverständlich in allererster Linie auf dem beA. Ich möchte jede Kollegin und jeden Kollegen ermutigen, sich frühzeitig mit dem beA auseinanderzusetzen, sich in der Nutzung zu erproben. Am beA führt schlicht kein Weg vorbei, also sollten wir alle im Umgang mit dem beA fit sein. Wie die konkrete Nutzung in der eigenen Kanzlei erfolgt, muss natürlich jeder für sich entscheiden. Ein Grund mehr, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, da auch die Umsetzung in der eigenen Kanzlei gut geplant und vorbereitet sein will.

  • Gibt es bei all diesen Diskussionen, bei all den technischen Entwicklungen etwas, das Ihnen Sorge bereitet?

Die habe ich bereits angedeutet: Das Berufsfeld und die Betätigungsmöglichkeiten für Anwälte könnten sich verändern und wahrscheinlich reduzieren, da ein Teil der Leistung, den Anwälte bisher erbracht haben, durch Software zumindest genauso gut erbracht werden kann und der Markt darauf entsprechend reagieren wird. Als sich das Auto durchsetzte, gab es auch keine Postkutschen mehr. So wird es sich auch hier abspielen. Wir werden in Konkurrenz zu diesen computergestützten Leistungen nicht uneingeschränkt erfolgreich bestehen können. Allerdings kann Technik nicht das anwaltliche Gespür, das Rechtsempfinden und die taktischen Fähigkeiten eines Rechtsanwalts ersetzen.

  • Gibt es Sorgen um den Datenschutz?

Was den Datenschutz angeht, gibt es eine Belastung für Anwälte, die durch die neue Datenschutzgrundverordnung bedingt ist und die sich bisher noch nicht adäquat abbildet. Das ist die Frage der Kontrolle. Wir wollen die Datenschutzkontrolle in den Händen der Anwaltschaft haben, da nur so gewährleistet ist, dass Rechtsanwälte ihrer Verschwiegenheitspflicht nachkommen können und dass die Vertrauensstellung, die ein Rechtsanwalt innehat, gesichert ist. Wenn unsere Mandanten damit rechnen müssen, dass Informationen, die sie uns geben und die wir im Rahmen der ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung bei uns verarbeiten, von einer Kontrollstelle ausgelesen werden können – und zwar anlasslos und verdachtsunabhängig – ist dies ein erheblicher Einbruch in die geschützte Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Das könnte dazu führen, dass eben diese Vertrauensstellung, die wir haben, nachhaltig beschädigt wird. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären. Damit würde der Anwaltsberuf tatsächlich ein ganz anderes Bild bekommen.

  • Wie sieht für Sie die Lösung aus?

Die Datenschutzgrundverordnung ist beschlossen. Es gibt daraus folgend ein neues Datenschutzgesetz, das bereits in der letzten Legislaturperiode verabschiedet wurde. Unserer Forderung nach einem eigenen Datenschutzbeauftragten aus der und für die Anwaltschaft ist dort aber noch nicht Rechnung getragen worden. Es gibt also keinen sektorspezifischen Datenschutzbeauftragten für die Anwaltschaft. Das heißt: Nach der augenblicklichen gesetzlichen Lage haben die Datenschutzbeauftragten der Länder die Aufsicht auch über die Anwälte. Das würde aber bedeuten, dass sie anlassunabhängig und anlasslos bei uns kontrollieren und Anordnungen treffen können. Es ist also theoretisch denkbar, dass ein Datenschutzbeauftragter in meiner Kanzlei erscheint und mir auferlegt, Informationen in der Sache „Müller gegen Meyer“, nicht ins Ausland zu übermitteln, da dies ein datenschutzrechtliches Risiko darstellen würde, obwohl die Mandatsbearbeitung dies erfordern würde. Er könnte auch anderweitige Anweisungen erteilen und Bußgelder verhängen. Damit kommen Sachverhalte, die in der mandatsbezogenen Informationsverarbeitung anfallen, unter staatliche Kontrolle. Letztlich unterläge also jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt im Rahmen der Mandatsbearbeitung staatlicher Kontrolle. Ein vor allem im Interesse der Mandanten nicht hinnehmbarer Zustand!

Wir haben den Parlamentariern und dem Justizministerium einen eigenen Gesetzentwurf zugeleitet, mit dem wir einen Datenschutzbeauftragten für die Anwaltschaft in der Bundesrechtsanwaltsordnung installieren wollen, damit diese Datenschutzaufsicht im anwaltlichen Bereich bleibt. Diesen Gesetzentwurf werden wir dem neuen Parlament, den neuen Fraktionen, dem neuen Rechtsausschuss zuleiten, sobald sich diese konstituiert haben. Auch die neue Justizministerin oder den neuen Justizminister werden wir mit unserer Forderung konfrontieren. Für diese Forderung werden wir weiterkämpfen.

  • Müssen sich junge Menschen, die sich für ein Jurastudium entscheiden, zusätzlich mehr für IT oder für ein BWL-Fach interessieren?

(lacht): Erst einmal müssen sie Jura lernen, das will ich mal klarstellen. Ohne solide juristische Grundlagen geht es nicht, weder mit noch ohne IT.

Es stellt sich aber die Frage, was genau lerne ich, wenn ich LegalTech lerne. Wir müssen nicht alle Programmierer werden, das halte ich für ein völliges Missverständnis. Aber wir müssen verstehen, was genau passiert, was diese Digitalisierung im Alltag bedeutet und bewirkt.

Alle Arbeitsabläufe, die klaren Strukturen folgen, werden potenziell technisiert. Wenn ich das begriffen habe, dann kann ich mir auch vorstellen, wie mein Arbeitsablauf aussehen könnte. Aber auch: Wo sind in meiner Kanzlei Strukturen vorhanden, die sich technisch abbilden lassen und welche Abläufe lassen sich nicht so einfach abbilden? Danach muss ich entscheiden, ob ich in einem Bereich wie z.B. „flightright.de“ tätig sein möchte. In diesem Falle müsste ich technisch aufrüsten. Alternativ kann ich mich darüber informieren, was an technischer Unterstützung angeboten wird.

Selbst die Großkanzleien müssen jetzt entscheiden, wie viele Associates sie beschäftigen wollen, ob sie für ihre Mergers & Acquisitions-Angelegenheiten großen Bedarf an Personal haben oder ob sie auf Unterstützung durch technische Lösungen setzen wollen. Auf der anderen Seite müssen sie sich Strategien überlegen, um auch künftig Partner für die jeweilige Kanzlei gewinnen zu können. Das hat also alles große Wechselwirkungen.

Um auf die Frage zurückzukommen, womit ich mich beschäftigen muss und was das Sinnvollste ist, das entscheidet der einzelne Lebensweg. Ich arbeite mit zwölf Rechtsanwälten in einer Kanzlei. Um das Kanzleimanagement muss ich persönlich mich nicht kümmern, das übernimmt in unserer Kanzlei ein Kollege. Ich muss daher zwar eine Sensibilität dafür entfalten, wo Fehlentwicklungen sind. Gleichwohl muss sich in unserer Kanzlei nicht jeder Kollege um alles kümmern. Die Entwicklung wird wohl insgesamt in Richtung größerer Einheiten gehen, die sich gegenseitig unterstützen und ein breiteres Portfolio abbilden können. Deshalb würde ich die Frage, um welche Nebenfähigkeiten man sich kümmern muss, ganz hinten anstellen. Sprachen sollte man jedenfalls erlernen, das ist heute von zunehmender Wichtigkeit. Nochmals: Wer Rechtsberatung betreiben will, muss erst einmal ein guter Jurist sein. Das ist die Pflicht, alles Weitere ist dann die Kür.

  • Herr Schäfer, vielen Dank für das Gespräch.
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