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beA Start: Post von der BRAK beachten!

beA Start: Post von der BRAK beachten!

Es bleibt dabei, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt zum 29. September 2016. Alle Rechtsanwälte werden zu diesem Zeitpunkt auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Die BRAK hatte aus technischen Gründen den ursprünglich zum 1. Januar 2016 geplanten Starttermin verschieben müssen.

Der Präsident der BRAK, Ekkehard Schäfer, wird sich in Kürze – also noch im Juni 2016 – mit einem persönlichen Schreiben an alle Rechtsanwälte in Deutschland wenden.

Ziel ist es, detailliert über den neuen Starttermin für das beA zu informieren. Jedem Schreiben ist die notwendige individuelle Antragsnummer beigefügt, um die persönliche beA-Karte zu bestellen. Damit erhalten alle Anwälte, die dies noch nicht erledigt haben, eine weitere Chance, noch rechtzeitig die beA-Karte zu ordern.

Achtung! Infopost beachten!

Das Schreiben der BRAK kommt als „Infopost“. Bitte weisen Sie daher auch Ihr Personal an, diesem Brief besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und ihn nicht als vermeintliche Werbung ungeöffnet zu entsorgen. Der Inhalt sollte unbedingt von jedem Rechtsanwalt und jeder Rechtsanwältin zur Kenntnis genommen werden.

 

Wichtiger Hinweis für alle RechtsanwälteDa der Gerichtsbeschluss erst nach der Aussendung eines Briefs des BRAK Präsidenten an alle Anwälte bekannt wurde, kann es dazu kommen, dass noch Exemplare davon auf dem Postweg unterwegs sind.

Die BRAK bittet, diese keinesfalls wegzuwerfen, denn sie enthalten die individuelle Auftragsnummer für die Bestellung der beA-Karte und die Postfachnummer (SAFE-ID).

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