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beA – die Unvollendete

beA – die Unvollendete

Halte-Signal für das beA

Anwaltsgerichtshof bremst beA-Einführung für alle aus

Wie bereits berichtet, gibt es einige wenige Klagen von Rechtsanwälten, die das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erst nach ihrer individuellen Zustimmung zum Empfang freigeben möchten. Da dies derzeit technisch nicht möglich ist, verhindern diese Antragsteller das beA für alle Rechtsanwälte.

Der Anwaltsgerichtshof (AGH) in Berlin hat in dieser Woche mittels einer einstweiligen Anordnung die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) verpflichtet, eine Lösung zu schaffen, bei der ein beA nur nach ausdrücklicher Zustimmung der antragstellenden Rechtsanwälte zum Empfang freigeschaltet werden darf.

Weil es technisch nicht vorgesehen war, beAs individuell freizuschalten, wird die BRAK bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens nun auch für empfangsbereite Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte überhaupt keine beAs einrichten.

„Ich bedauere die Beschlüsse des AGH, besonders weil sie zunächst den vollständigen Stopp des beA bedeuten. Die Begründung zeigt leider, dass der AGH aus berufsrechtlicher Sicht eine sehr konservative Auffassung vertritt und damit den Kollegen die Chancen verbaut, die das beA bietet. Die Argumentation, dass hier Bedenken aus Art. 12 GG bestehen, kann ich im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel nicht nachvollziehen.“

Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Pressesprecher
KammerForum Rechtsanwaltskammer Köln

Kommentar

Nach unserer Einschätzung behindern nun einige wenige Rechtsanwälte die flächendeckende Einführung des fortschrittlichen beA als sicheren, digitalen Kommunikationskanal, obwohl allen Beteiligten klar sein dürfte, dass es früher oder später kommen wird – wenn auch möglicherweise mit ein paar kleinen Anpassungen.

Was spricht denn gegen das beA? Es kann doch nur die Pflicht sein, ein entsprechend ausgerüstetes IT-System vorzuhalten und regelmäßig das Postfach auf neue Eingänge zu kontrollieren.

Wir meinen, dass eine sichere und vor allem schnelle Kommunikation ohne Medienbrüche zwischen Gerichten und Anwälten diese vermeintlichen Nachteile auf jeden Fall überwiegt. Und seien wir ehrlich: Wer heute kein solches System bereithält, wird generell Schwierigkeiten bei der anwaltlichen Arbeit bekommen, denn die fortschreitende Digitalisierung findet ja nicht nur beim beA statt. Und einen „normalen“ Briefkasten, in dem die gedruckte Post eingeht, muss ja ebenfalls regelmäßig, also täglich, kontrolliert werden.

Letztlich haben die eher Ängstlichen die technische Weiterentwicklung der juristischen Kommunikation jedoch auch bei der Einführung des Telefaxdienstes nicht stoppen können. Parallel werden die nun entstehenden Mehrkosten wie bisher auf die gesamte Anwaltschaft umgelegt…

(Stephan H. Gursky)

Die Inhalte des Kommentars spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags wider.

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